Sicherheit
2.8 Einbruchgefahr
32
HINWEIS!
Erhöhte Einbruchgefahr durch verlorene
Schlüssel!
Wenn ein Schlüssel in die Hände Unbefugter
gerät, hat diese Person möglicherweise Zutritt
zu privaten oder gewerblichen Gebäuden und
Räumen.
–
Den Verlust eines Schlüssels umgehend dem
Verwalter melden.
–
Dem Schlüssel alle Schließrechte entziehen.
–
Ä Kapitel 6.4.5 „Schließberechtigungen
vergeben und entziehen" auf Seite 67
blueCompact Schließsystem
12.05.2015