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Hinweise Zur Einbindung In Alarmanlagen; Verantwortungen Des Verwalters - Winkhaus blueCompact Bedienungsanleitung

Schließsystem
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Anti-Panik-Mehrfachverriege-
lungen

2.4 Hinweise zur Einbindung in Alarmanlagen

2.5 Verantwortungen des Verwalters

12.05.2015
Bei Anti-Panik-Mehrfachverriegelungen mit Getriebe-
schlosskasten darf zur Vermeidung von Blockaden von
Anti-Panik-Türen nur ein spezieller Anti-Panik-Zylinder ein-
gebaut werden.
Für Informationen hierzu den Kundendienst kon-
taktieren.
Ä „Kundendienst" auf Seite 3
HINWEIS!
Funktionsstörungen von Alarmanlagen bei fal-
scher Einbindung des Schließsystems!
Wenn das Schließsystem falsch in die überge-
ordnete Alarmanlage eingebunden wird, kann es
zu Funktionsstörungen der Alarmanlage
kommen.
Schließsystem ausschließlich durch Fachun-
ternehmen in die Alarmanlage einbinden.
Der Verwalter des Schließsystems verwaltet den Masterkey
sowie die PUK- und Aktivierungskarte. Der Verwalter ist für
die Vergabe der Schließrechte verantwortlich.
Der Verwalter des Schließsystems trägt folgende Verant-
wortungen:
Masterkey, PUK- und Aktivierungskarte sicher aufbe-
n
wahren.
Masterkey, PUK- und Aktivierungskarte nur an berech-
n
tigte Personen weitergeben.
Nutzer in den Umgang mit dem Schließsystem ein-
n
weisen.
Regelmäßig Batteriezustände auslesen/prüfen in
n
Abhängigkeit der Verwendungshäufigkeit.
Ä Kapitel 6.4.4 „Batteriezustand des Zylinders kon-
trollieren" auf Seite 66
Masterkey und Aktivierungskarte bei Verlust umgehend
n
ersetzen.
Ä Kapitel 10.2 „Verlust des Masterkeys"
auf Seite 110
Ä Kapitel 10.3 „Verlust der Aktivierungskarte"
auf Seite 115
blueCompact Schließsystem
Sicherheit
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