Wichtige Informationen für Anlagenbetreiber
6.
Inbetriebnahme und Wartung
Lassen Sie Ihren neuen Heizkessel vom Windhager Kundendienst oder Kundendienst-Partner in Betrieb nehmen. Dabei
werden alle Funktionen des neuen Gerätes eingehend überprüft und Sie profitieren von Informationen, die Ihnen der
Fachmann in einem ausführlichen Gespräch übermittelt. Dies, und die laut Garantie-Bedingungen vorgeschriebene War-
tung des Kessels durch Windhager Kundendienst oder Kundendienst-Partner garantieren Ihnen optimierten Einsatz und
Langlebigkeit. Nur so kann der Technologie eines modernen Heizkessels entsprochen und der sichere, umweltschonende
und energiesparende Betrieb sichergestellt werden.
Vor der Bestellung der Erst-Inbetriebnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Der Heizkessel ist ordnungsgemäß montiert und angeschlossen.
– Anlage komplett elektrisch verdrahtet.
– Anlage gespült, befüllt und entlüftet – Wärmeabnahme muss möglich sein.
– Boiler brauchwasserseitig angeschlossen und befüllt.
– Brennstoff in ausreichender Menge vorhanden.
– Anlagenbetreiber ist bei der Inbetriebnahme anwesend.
Es kann keine Erst-Inbetriebnahme durchgeführt werden, wenn diese Punkte nicht erfüllt sind. Eventuell dadurch
unnötig entstandene Kosten müssen in Rechnung gestellt werden.
Inbetriebnahme und Wartung durch den Windhager Kundendienst oder Kundendienst-Partner sind Bedingung für
die Garantie laut beiliegender „Garantiebedingungen".
Hinweis!
Beim ersten Anheizen des Kessels kann es zu Geruchsbelästigung durch ausgasende Isolierungen bzw.
wegbrennende Lackreste kommen. Daher für gute Durchlüftung des Heizraumes/Aufstellraumes sorgen.
Weiters ist Schwitzwasserbildung im Bereich der Nachheizflächen, sowie ein verzögerter Anstieg der
Brennkammertemperatur möglich.
7.
Kontrolle vor dem Einheizen
f Anlagendruck (Druck des Heizungswassers): Die Anlage muss gefüllt und entlüftet sein. Der Anlagendruck muss
bei kalter Anlage mindestens 1,0 bar (max. 1,8 bar) betragen. Für Fragen steht Ihnen Ihr Heizungsinstallateur gerne
zur Verfügung.
f Be- und Entlüftung: Achten Sie auf eine gute Be- und Entlüftung des Heizraumes/Aufstellraumes. Die Zuluft sollte
möglichst staubfrei gehalten werden.
f Kamin: Lassen Sie Ihren Kamin vom Kaminkehrer regelmäßig prüfen und gegebenenfalls reinigen.
f Absperrungen: Prüfen Sie, ob die in der Heizungsanlage eingebauten Absperrungen richtig eingestellt sind.
f Pufferspeicher: Beträgt der Beladegrad (siehe Bedienungsanleitung InfoWIN Touch) bereits 70 % – nicht mehr an-
heizen bzw. nachlegen!
f Thermische Ablaufsicherung: Kontrolle des Ablauftrichters. Ablauf darf nicht tropfen.
8.
Funktionsprüfung
Die Funktion der Anlage und der Sicherheitseinrichtungen ist laut EN 12828 jährlich von einem Fachmann (Installateur,
Heizungsbauer) überprüfen und bestätigen zu lassen.
In Intervallen von 2 Jahren ist lt. ÖNORM H 5195 eine Überprüfung des Zustandes des Heizungswassers (siehe
Montageanleitung – Heizungswasser) von einem Heizungsfachmann (Instal lateur) erforderlich, um Korrosionsschäden
und Ablagerungen in der Heizungsanlage und am Heizkessel zu verhindern.
Bei Arbeiten, die eine Veränderung des Wasserinhaltes der Heizungsanlage mit sich ziehen, ist im Zeitraum von 4 bis 6
Wochen eine Überprüfung des Heizungswassers durchführen zu lassen.
Korrosionsschäden und Ablagerungen die durch nicht entsprechendes Heizungswasser entstehen, fallen nicht unter
Garantie und Gewährleistung.
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