Wichtige Informationen für Anlagenbetreiber
3.
Gefahrenquellen
3.1
Stromausfall (bzw. wenn Gebläse nicht läuft)
WARNUNG Verpuffungsgefahr
Wenn das Gebläse nicht läuft, besteht erhöhte Verpuffungsgefahr beim Öffnen der Fülltür. Nach einem Strom-
ausfall erfolgt ein Selbsttest und anschließend wird der Betrieb automatisch fortgesetzt.
3.2
Verbrennungsluft
Öffnungen, die als Zuluft- bzw. Abluftführung errichtet wurden, dürfen niemals verschlossen werden!
4.
Brennstoff
Der Heizkessel ist für die Verfeuerung von naturbelassenem Stückholz geeignet. Der Wassergehalt des Brennstoffes hat
zwischen 15 – 25 % zu liegen. Richtwert: ca. 2 Jahre richtig gelagertes Holz. Die Auswirkungen bei Abweichungen davon
sind entsprechend zu berücksichtigen.
½ m Scheitholz:
Holz-Briketts:
Restholz:
Nicht geeigneter Brennstoff:
– fossile feste Brennstoffe: Steinkohle, Braunkohle, Koks, Torf usw.
– Hackgut, Hobelspäne, Pellets, Stroh, Getreide, Kurzumtriebhölzer usw.
– Keine Kunststoffteile, PVC-Platten, Sägespäne oder imprägnierte, verleimte Holzreste und dergleichen heizen – be-
wirken Kesselkorrosion und sind lt. Luftreinhaltegesetz verboten.
WARNUNG Verpuffungsgefahr
Keine staubförmigen Brennstoffe z.B. Schleifstaub, Sägemehl einfüllen – Explosionsgefahr!
5.
Kombination mit Automatikkessel (z.B. Pelletskessel)
Ist der LogWIN mit einem Automatikkessel (z.B. Pelletskessel) an einen Kamin angeschlossen, müssen bei Betrieb des
Automatikkessels die Verkleidungs-, Füll-, Anzünd-, Aschetür und alle Reinigungsöffnungen des LogWIN geschlossen
sein, um eine Freigabe durch den Verkleidungstürschalter und einen einwandfreien Betrieb des Automatikkessels
(Falschluft) zu erhalten.
50 – 53 cm lang, ca. 8 bis max. 15 cm Kantenlänge; bei stark abweichenden Längen, z.B.
1/3 m ist auf eine angepasste Befüllung zu achten!; Rundlinge mit einem Ø über 8 cm immer
spalten!
Zufeuerung von Holz-Briketts, gemäß DIN EN ISO 17225-3 Klasse A1 u. A2
Zufeuerung von Restholz wie z.B. Schnittholz, Bretter, Pfosten usw., soweit das Holz nicht mit
Holzschutzmittel oder anderen Mitteln behandelt wurde, die halogenorganische Verbindun-
gen oder Schwermetalle enthalten (zu solchen ausgenommenen Resten zählen insbesondere
Holzreste aus Bau- und Abbruchabfällen). Auf eine angepasste Befüllung ist zu achten!
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