Betriebsanleitung ZEMMLER MULTI SCREEN MS 5200
3.6
Allgemeine Sicherheitshinweise für den Betreiber
Die Betriebsanleitung ist ein wesentlicher Bestandteil der Anlage. Der Betreiber trägt
dafür Sorge, dass das Bedienungspersonal diese Richtlinien zur Kenntnis nimmt.
Die Betriebsanleitung ist vom Betreiber um Betriebsanweisungen aufgrund bestehender
nationaler Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu ergänzen,
einschließlich der Informationen zu Aufsichts- und Meldepflichten zur Berücksichtigung
betrieblicher Besonderheiten, z.B. hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen und
eingesetztem Personal.
Neben den im Verwenderland sowie an der Einsatzstelle geltenden verbindlichen
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz, sind auch die anerkannten
fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Der Betreiber hat das Bedienungspersonal zum Tragen von persönlicher
Schutzausrüstung zu verpflichten, insofern die örtlichen Bestimmungen dies vorsehen.
Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandskasten etc.) sind in greifbarer Nähe aufzubewahren!
Der Standort und die Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen sind bekannt zu geben.
Brandmelde- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten sind vorzusehen
Setzen Sie nur geschultes oder unterwiesenes Personal ein. Zuständigkeiten des
Personals für das Bedienen, Rüsten, Warten und Instandsetzen sind klar festzulegen!
Es ist ein Maschinenführer auszuwählen, dem die Verantwortung über die Anlage und
das Personal zu übertragen ist. Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder
im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung befindliches Personal darf nur unter ständiger
Aufsicht einer erfahrenen Fachkraft an der Anlage tätig werden!
Allgemeine Sicherheitshinweise für das Bedienungspersonal
3.7
Die Anlage darf nur von autorisiertem, ausgebildetem und unterwiesenem Personal
bedient und Instand gehalten werden. Dieses Personal muss eine spezielle
Unterweisung über auftretende Gefahren erhalten haben.
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihm übertragenen Aufgaben und die
möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls
angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
belehrt wurde.
Als Fachpersonal gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen
Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Liegen beim Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, ist es entsprechend
auszubilden. Dies kann im Auftrag des Betreibers durch ZEMMLER
erfolgen.
Die Zuständigkeiten für Bedienung und Instandhaltung müssen klar festgelegt und
eingehalten werden, damit unter dem Aspekt der Sicherheit keine unklaren
Kompetenzen auftreten.
Sicherheitshinweise
MS5200.131.22
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Siebanlagen
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