Informationen zur Kostenübernahme
durch die Krankenkasse
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
Die Kostenübernahme von Sensoren und Lesegeräten der FreeStyle Libre Systeme durch die
Krankenkasse erfordert ein Rezept gemäss MiGeL (Mittel- und Gegenständeliste des Bundes-
amtes für Gesundheit), Position 21.06:
• Das Rezept wird von einer Fachärztin/einem Facharzt für Endokrinologie/Diabetologie
für Personen mit Diabetes mellitus unter einer intensivierten Insulintherapie (Pumpen-
oder Basis-Bolus-Therapie) ausgestellt.
• Für die Sensoren der FreeStyle Libre Systeme gilt eine maximale Tagespauschale im Sinne
eines Höchstvergütungsbetrages*.
• Lesegeräte der FreeStyle Libre Systeme werden von der Krankenkasse höchstens alle
3 Jahre zu einem Höchstvergütungsbetrag* erstattet.
Wie erhalte ich ein Rezept?
Je nach gewähltem Krankenkassen-Modell: Gehen Sie zuerst zu Ihrer Hausärztin/Ihrem Haus-
arzt, die/der Sie an eine Fachärztin/einen Facharzt für Endokrinologie/Diabetologie über-
weist oder suchen diese:n direkt auf. Mit ihr/ihm können Sie die Bedingungen für ein Rezept
besprechen. Hinweis: Bei Fragen zu Ihrem Versicherungsmodell wenden Sie sich bitte direkt
an Ihre Krankenkasse.
Wie erhalte ich die Kostenrückerstattung durch meine Krankenkasse?
Wenn Sie beim Bezug von FreeStyle Libre Produkten diese zunächst selbst bezahlen, erhalten
Sie dafür eine Rechnung bzw. eine Quittung. Diese senden Sie zusammen mit Ihrem aktuell
gültigen Rezept an Ihre Krankenkasse (Tiers Garant). Diese prüft die eingesandten Unterlagen
und erstattet Ihnen den allfällig zu vergütenden Betrag zurück.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass einzig Ihre
Krankenkasse die Übersicht zu Ihrem
maximal möglichen Produktebezug hat.
Sie kumuliert Ihre Bezüge, egal wo Sie
die Produkte kaufen (online, Ärztin/Arzt,
Spital, Apotheke, Diabetesgesellschaft).
Fragen Sie daher bitte bei Ihrer Kranken-
kasse nach, wie hoch Ihre Bezugslimite
für das laufende Kalenderjahr sind.
Nach Erreichen dieser Limite bezahlen
Sie einen allfälligen Mehrbezug von
Produkten selbst.
* Die jeweils aktuell gültigen Höchstvergütungsbeträge finden Sie in der MiGeL unter www.bag.admin.ch/bag/de/home/
versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Mittel-und-Gegenstaendeliste.html
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