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GEA Niro Soavi NS3006H Betriebsanleitung Seite 17

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Niro Soavi S.p.A
2.1. SICHERHEIT
Die vorliegende GEBRAUCHS- UND WARTUNGSANLEITUNG ist Teil der
Maschine und muss diese während ihrem gesamten Betriebsleben bis zur
Verschrottung begleiten.
JEDER Vorgang muss STETS gemäß den Anweisungen dieser ANLEITUNG
durchgeführt werden.
Die Maschine darf auf keinen Fall von Personen bedient werden, welche mit
dem Inhalt dieser Anleitung nicht vertraut sind.
Nur die, in dieser ANLEITUNG beschriebenen, Vorgänge dürfen
ausgeführt werden; für andersartige außergewöhnliche Eingriffe wenden
Sie sich an den Kundendienst der NIRO SOAVI.
ACHTUNG: Nur nach dementsprechender schriftlicher Genehmigung der
NIRO-SOAVI, dürfen die Einstellungen von Komponenten oder Bauteilen
der Maschine oder die Parameter der programmierbaren Einheiten
verändert werden.
Die Einstellungen werden von der NIRO-SOAVI bei der Abnahme
vorgenommen und entsprechen den Anforderungen zur Sicherheit und
Funktionstüchtigkeit der Maschine: bei Veränderung dieser Einstellungen
verfällt sofort die Garantie.
Außerdem beeinträchtigt die Veränderung der Sicherheitseinrichtungen
den sicheren Betrieb und entbindet folglich die NIRO-SOAVI von jeder
Haftung bei Unfällen, die auf diese Veränderung zurückzuführen sind.
Diese GEBRAUCHS- UND WARTUNGSANLEITUNG muss an einem Ort
aufbewahrt werden, wo sie für alle betreffenden Personen zugänglich ist
und ihre Unversehrtheit und Lesbarkeit gewährleistet wird. Alle Arbeiter
müssen mit den Anweisungen des Handbuchs vertraut sein, die
Sicherheitsvorschriften
befolgen,
die
persönlichen
Schutzmittel
anwenden und dürfen keine Kleidung oder Schmuck tragen welche sich in
den beweglichen Teilen der Maschine verfangen könnten.
Die Maschinenbediener müssen mit den Anweisungen dieser Anleitung
vertraut sein bevor sie einen Vorgang an der Maschine ausführen.
ACHTUNG: Aus Sicherheitsgründen wird das SCHMIERÖL vor dem
Transport abgelassen. Daher muss vor jedem Vorgang mit der Maschine
zuerst Öl in die entsprechenden Aggregate eingefüllt werden, siehe
Sektion 4 – WARTUNG.
2C001E1E.DOC
2.1.1

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