Fallschutz
2.3
Fallschutz
Das Schutzgeländer ist das primäre
Absturzsicherungssystem der MEWP-Plattform.
Wenn ein Arbeitgeber oder eine zuständige Behörde eine
persönliche Absturzsicherungsausrüstung (PFPE) benötigt,
empfiehlt Skyjack die Verwendung eines
mit einem Verbindungsmittel. PFPE darf nur an
zugelassenen Absturzsicherungspunkten in der Plattform
angebracht werden.
Verwenden Sie das Drei-Kontakt-Prinzip, wenn Sie die
Plattform betreten oder verlassen. Das bedeutet, dass
mindestens zwei Hände und ein Fuß oder eine Hand und
zwei Füße jederzeit Kontakt mit der MEWP oder dem
Boden haben müssen.
WARNUNG
Sturzgefahr.
Betreten und verlassen Sie die MEWP nur nach
▪
dem Prinzip der drei Kontaktstellen.
Verwenden Sie nur die dafür vorgesehenen
▪
Zugangsöffnungen.
Die MEWP nur betreten und verlassen, wenn die
▪
Plattform vollständig eingefahren ist.
Beim Betreten bzw. Verlassen der Plattform immer
▪
der MEWP zugewendet sein.
Nichtbeachtung dieser Anweisungen kann zu tödlichen
oder schweren Verletzungen führen.
Die Plattform nur vom Boden aus betreten bzw. verlassen.
Verwenden Sie das Prinzip der drei Berührungspunkte, d.
h., zwei Hände und ein Fuß oder eine Hand und zwei Füße
haben jederzeit Kontakt mit der MEWP oder dem Boden.
Beim Betreten bzw. Verlassen der Plattform immer der
MEWP zugewendet sein.
SJ6826 RT, SJ6832 RT
2.4
Stellen Sie sicher, dass Betriebsumgebung,
Umgebungstemperatur, elektromagnetische Verträglichkeit
(EMV) und Gefahrenbereich (Bereiche mit möglicherweise
entzündlichen Gasen, explosiven Gasen oder Partikeln)
den Hubarbeitsbühne-Spezifikationen entsprechen (siehe
Ganzkörpergurtes
Abschnitt
Alle vor Ort (national, in den Bundesländern/Kantonen
oder lokal) geltenden Vorschriften, die mit dem Betrieb der
mobilen Hubarbeitsbühne in Beziehung stehen, unbedingt
befolgen.
Führen Sie eine vollständige Inspektion vor Ort durch,
bevor Sie die MEWP in Betrieb nehmen. Identifizieren Sie
mögliche Gefahren in der Umgebung.
Achten Sie auf bewegliche Objekte in diesem Bereich.
Treffen Sie die notwendigen Vorkehrungen, um Kollisionen
zu vermeiden.
Es liegt in der Verantwortung des Bedieners, eine
Inspektion vor Ort durchzuführen und die folgenden
Gefahren zu vermeiden/anzugehen:
▪
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▪
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Abschnitt 2 – Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen
Inspektion vor Ort
7.5).
Löcher und steile Abhänge
Hanglage
Gräben und weiche Aufschüttungen
Bodenhindernisse, Unebenheiten und Schutt
Hindernisse über Kopf
Elektrische Leiter
Gefahrenbereiche
Unzureichende Stützflächen für die
Belastungen durch die mobile Hubarbeitsbühne
Abschnitt
7.6)
(siehe
Wind- und Wetterbedingungen
Anwesenheit von Personal
Andere mobile Geräte
Verkehrsgefährdung
Betriebsmittel, die sich bewegen und mit dem MEWP
kollidieren können, wie z. B. Brückenkräne
Andere möglicherweise nicht sichere Bedingungen
221588AFD
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