Bedienungsanleitung
für Kachelkamine Bella Rosa
Jeder Hark - Warmluftkamin wird einer eingehenden Qualitätsprüfung
unterzogen. Hierbei wird eingehend auf Materialbeschaffenheit,
Verarbeitung und Lieferumfang geprüft, um die Funktionsfähigkeit
des Warmluftkamins gewähren zu können. Die Bedienungsanleitung
ist vor dem Betrieb der Feuerstätte aufmerksam zu lesen und zu
beachten. Nicht beachtung kann zur Beeinträchtigung der Sicherheit
und zum Erlöschen der Gewährleistung führen!
Weiterhin sind sämtliche, die Aufstellung und Installation von Kaminöfen
betreffenden Vorschriften und Normen unbedingt zu beachten (z.B.
Bauordnung des einzelnen Bundeslandes, Feuerungs verordnung, DIN V 18160
Teil 1 und Teil 2 für Schornsteine, EN 13384 für Schornsteinberechnungen,
EN 13240 für Kaminöfen sowie örtliche Vorschriften). Um die Einhaltung
der genannten Normen und Vorschriften zu gewährleisten, ist vor der
Installation der Feuerstätte der zuständige Schorn stein fegermeister zu
informieren. Er wird Sie beraten und den ordnungsgemäßen Anschluss der
Feuerstätte prüfen.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe sollte ab Rauchrohreintritt bis zur
Schornsteinmündung mindestens 4 m betragen und der Schornstein sollte
einen Mindestquerschnitt von 254 cm
überschreiten.
1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen leicht
entzündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder gelagert werden.
1.4 Jegliche Ein- und Umbauten in und an der Feuerstätte, die nicht
Abb. A
Funkenschutzvorlage
haben, jedoch max. 400 cm
nicht
2
2
Grundfläche aufgestellt
2
Wandabstand
ausdrücklich von uns als Hersteller autorisiert sind, führen zum Erlöschen
der Typenprüfung, der CE-Kennzeichnung und der Betriebserlaubnis. Das gilt
auch für sogenannte Zubehörteile, welche innerhalb des Feuerraumes zum
Einsatz kommen sollen (z. B. Brennkörbe). Die Betriebserlaubnis erlischt
auch bei der Verwendung von Brennstoffen, für welche die Feuerstätte
nicht ausdrücklich freigegeben ist (vgl. Typenschild und Anleitung).
1.5. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie entnehmen
ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Für ausreichende
Verbrennungsluft hat der Anlagenbetreiber bzw. -ersteller zu sorgen.
Kamineinsätze nach A1 oder Bauart 1 benötigen 4 m
Nennwärmeleistung!
1.6. Kamine bzw. Heizkamine dürfen nicht in Räumen und Wohnungen
aufgestellt werden, aus denen mit Hilfe von Ventilatoren (z. B. Küchen-
dunstabsauganlagen) Luft abgesaugt wird, es sei denn, eine Gefährdung
des Kamins ist völlig ausgeschlossen. Da beim Betrieb des Heizkamins dem
Aufstellraum größere Mengen Luft entzogen werden, ist es unerlässlich,
eine Verbennungsluftleitung zu installieren. Daher sollten schon bei
der Herstellung der Stellfläche (bzw. des Fundaments) entsprechende
Vorkehrungen getroffen werden. So kann auch später problemlos eine
Verbrennungsluftleitung eingebaut werden.
1.7. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in einem
Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine separate Verbrennungsluftleitung
zu erstellen oder eine Leitung entsprechend groß zu dimensionieren.
Bitte beachten Sie, dass die Verbrennungsluftleitung und das Gitter in der
Außenwand regelmäßig auf Verunreinigungen zu prüfen sind. Laubreste,
Pollen oder Spinnenweben können die Verbrennungsluftleitung derart
zusetzen, dass der Feuerstätte nicht mehr genügend Verbrennungsluft
zugeführt wird und es somit zu erheblichen Funktionsbeeinträchtigungen
kommen kann.
Abb. B
Wandabstand min. 20 cm
(gemessen vom Durchmesser
des größten Kachelrings)
Strahlungsbereich
-1-
3
Raumvolumen pro 1 kW