Rechtliche Bestimmungen & Allgemeine Hinweise
1. KENNZEICHNUNG
Der Deisla DS3-15 ist versicherungs- und kennzeichnungspflichtig. Im Lieferumfang ist eine EU-
Betriebserlaubnis (ECC) enthalten, mit der Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl ein Kennzeichen
beantragen können.
Das Nummernschild muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden, um den gesetzlichen
Anforderungen zu entsprechen.
2. FÜHRERSCHEIN
Der Deisla DS3-15 wird rechtlich als Krankenfahrstuhl eingestuft, daher ist kein Führerschein
erforderlich. Das Mindestalter ist 15 Jahre.
3. HELMPFLICHT
Es besteht keine Helmpflicht. Das Fahren mit angelegtem Gurt wird dringend empfohlen.
4. ANZAHL DER MITFAHRER
Der Rolektro Deisla DS3-15 ist nur für den Betrieb mit einer Person zugelassen.
5. DIE ECC (EUROPEAN CERTIFICATE OF CONFORMITY)
Das ECC-Dokument ist Ihre Betriebserlaubnis und muss neben dem Versicherungsnachweis
immer mitgeführt werden. Das ECC ist ein in der EU gültiges Dokument und muss daher in der
Amtssprache Englisch ausgestellt sein.
6. VERLEIHUNG DES ROLLERS
Wenn Sie Ihren Elektroroller an Dritte verleihen, weisen Sie die Person in die Bedienung des
Fahrzeuges ein.
7. AUFBAUZUSTAND BEI AUSLIEFERUNG
Der Artikel wird zu etwa 95% vormontiert geliefert.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten für das Gebiet
In Österreich, der Schweiz und anderen europäischen Ländern können diese
Bestimmungen abweichen. Bitte erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden,
Soletek GmbH | Feldheider Str. 62 | 40699 Erkrath | Telefon: (+49) 2103-496-0 | rolektro.de
der Bundesrepublik Deutschland.
inwieweit abweichende Regelungen bestehen.
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