Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz 3 (ElektroG3)
Symbolerklärung
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw.
Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf,
sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss.
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte
bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer, vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten,
Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle
Sammel- und Rückgabesysteme.
Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall
vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte
einer
Vorbereitung
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe
zur
Wiederverwendung
Originalgebrauchsanweisung
unter
Beteiligung
eines
10
öffentlich-rechtlichen