4.6
Grenzwerte Elektrik/Elektronik
Siehe hierzu das Kapitel „Änderungen am Grundfahr-
zeug" (
Seite 91).
4.6.1
Elektrische Leitungen/Sicherungen
Max. Dauer-
Nennstrom der
stromstärke
Schmelzsiche-
[A]
rung [A]
0-4,9
5-9,9
10-18
19-28
29-35
36-48
49-69
70-98
99-123
124-148
4.6.2
Fahrzeugsbegrenzungs- und Seiten-
markierungsleuchten
Für alle Fahrzeuge mit einer Gesamtbreite ab 2,10 m
sind Fahrzeugbegrenzungsleuchten nach §51b, Abs.2,
StVZO vorgeschrieben.
Für alle Fahrzeuge über 6m Gesamtlänge sind Seiten-
markierungsleuchten nach EG 76/756/EWG notwen-
dig.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für SPRINTER Stand: 17.12.2004
!
4 Technische Grenzwerte bei der Planung
Leitungsquer-
schnitt [mm
5
0,5
10
1
20
2,5
30
4
40
6
50
10
70
46
100
25
125
35
150
50
Immer komplette Kapitel aus der aktuellen Version ausdrucken.
4.6 Grenzwerte Elektrik/Elektronik
4.6.3
Nachträglicher Einbau el. Geräte
(e-Kennzeichen)
Alle verbauten elektrischen Geräte müssen nach der EG-
Richtlinie 94/54/EWG geprüft und mit einem e-Kennzei-
chen versehen sein.
4.6.4
Mobile Kommunikationssysteme
2
]
Die maximale Sendeleistung darf nicht überschritten
werden.
Frequenzbereich
Kurzwelle < 50Mhz
4m-Band
2m-Band
70 cm-Band
25 cm-Band
4.6.5
CAN-BUS
Eingriffe in den CAN-BUS und die angeschlossenen Kom-
ponenten sind zu unterlassen.
4.6.6
Elektronisches Stabilitätsprogramm
Der ESP-Drehraten-Sensor darf bezüglich Einbauort,
Einbaulage und Befestigung nicht verändert werden.
Änderungen an Leitungen und ESP- Komponenten
sind zu unterlassen.
Änderungen im Bereich des ESP- Drehratensensors
sind zu unterlassen.
Maximale Sende-
leistung [W]
100
20
50
35
10
45