Timeraufnahme (GUIDE
Plus+/Manuell)
HDD
+
RW
- RW
VR
- R
- R
VR
Video
Es gibt zwei Methoden zur Einstellung des
Timers innerhalb des GUIDE Plus+ Systems:
Ein-Tasten-Aufnahme und manuelle
Einstellung des Timers.
Sie können den Timer bis zu 30 Tage im
Voraus auf insgesamt 32 Programme (8
Programme bei Verwendung der VPS/PDC-
Funktion) einstellen.
b
Hinweise
• Wenn der Recorder an einen Set-Top-Box-
Receiver angeschlossen ist und Sie mit dem
GUIDE Plus+ System aufnehmen wollen,
schalten Sie den Set-Top-Box-Receiver ein, und
schließen Sie den Set-Top-Box-Controller an.
• Bedienen Sie Ihren Set-Top-Box-Receiver nicht
unmittelbar vor oder während einer
Timeraufnahme. Dies könnte die genaue
Aufzeichnung eines Programms verhindern.
Ein-Tasten-Aufnahme (GUIDE
Plus+)
Mit dem GUIDE Plus+ System können Sie
den Timer auf die Aufnahme eines
Programms bis zu sieben Tage im Voraus
einstellen.
z REC
x REC
STOP
- RW
+
R
Video
Farbige
Tasten
GUIDE
</M/m/,
1
Drücken Sie GUIDE.
2
Wählen Sie ein Programm mit </M/
m/, aus.
Um ein Programm nach Kategorie oder
Schlüsselwort aufzusuchen, wählen Sie
„Suchen" in der Menüleiste. Siehe
„Programmsuche mit dem GUIDE Plus+
System" auf Seite 52 für weitere
Informationen über die Suche nach
einem Programm.
Sie können ein Programm über „Mein
TV" (Seite 53) auswählen.
3
Drücken Sie die rote Taste
(„Aufnehmen") oder
Die Farbe des eingestellten Programms
und des Zeitfensters ändert sich, und der
Recorder wird auf Aufnahmebereitschaft
geschaltet. Wenn Sie über einen Set-
Top-Box-Receiver aufnehmen wollen,
denken Sie daran, diesen einzuschalten.
Im Gegensatz zu einem Videorecorder
brauchen Sie den Recorder nicht
auszuschalten, bevor die Timeraufnahme
beginnt.
• So nehmen Sie auf eine DVD auf
Siehe „Überprüfen/Ändern/Aufheben
von Timereinstellungen" auf Seite 63.
• So nehmen Sie detailliertere
Timereinstellungen vor
Siehe „Überprüfen/Ändern/Aufheben
von Timereinstellungen" auf Seite 63.
So bestätigen, ändern oder löschen Sie
eine Timerprogrammierung
Siehe „Überprüfen/Ändern/Aufheben von
Timereinstellungen" auf Seite 63.
REC.
z
59
,Fortsetzung