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Voraussetzungen Und Einschränkungen - Harken Access Rail R27 Bedienungsanleitung

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VORAUSSETZUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN
VORAUSSETZUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN
Die Schiene R27 ist dazu ausgelegt, den etwaigen Fall einer Person auszuhalten. Um den korrekten Betrieb zu
gewährleisten und die mechanische Unversehrtheit im Falle eines Sturzes zu erhalten, muss jeder Benutzer die von
den Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz empfohlene PSA tragen.
Diese PSA müssen gemäß den entsprechenden nationalen Vorschriften zertifiziert und gekennzeichnet sein. Bei
Benutzung der PSA beträgt die bei einem Fall auf die Person (und demzufolge auf den an der Schiene laufenden
Wagen) übertragene Kraft max. 6 kN. Persönliche Fallschutzsysteme umfassen unter anderem: einen
energieabsorbierenden Mechanismus, ein Verbindungsmittel und einen Ganzkörper-Auffanggurt, um die maximale
Auffangkraft auf 6 kN zu begrenzen.
Die mit dieser Vorrichtung verwendeten Fallschutzsysteme müssen den einschlägigen Normen des Verwendungslandes
entsprechen.
Fallhöhe – Unter dem Benutzer muss genügend Abstand vorhanden sein, damit ein Sturz abgefangen werden kann,
bevor der Benutzer auf den Boden oder ein anderes Hindernis aufschlägt. Der ausreichende Abstand besteht aus der
Auffangstrecke plus einem Abstand von 1 m unter den Füßen des Benutzers. Die entsprechenden, von der
Regulierungsbehörde veröffentlichten Unterlagen konsultieren.
WARNUNG!
Für die Sicherheit ist es unerlässlich, die benötigte Fallhöhe unterhalb des Benutzers am Arbeitsplatz vor
jedem Einsatz zu überprüfen, damit es bei einem Absturz nicht zu einem Aufprall auf dem Boden oder auf
anderen Hindernissen entlang der Fallstrecke kommt.
WARNUNG!
Die maximale Durchbiegung des Wagens und Verschiebung des Anschlagpunktes während der Verwendung
beträgt 20 mm. Berücksichtigen Sie diesen Wert, um die systemeigene Fallhöhe richtig einzuschätzen.
WARNUNG!
Die Nutzung von falschen PSA kann zu schweren und u. U. tödlichen Verletzungen führen.
WARNUNG!
Um Verletzungen zu vermeiden, müssen Wagen und Schiene R27 mit einem Ganzkörper-Auffanggurt
(Zertifizierung EN 361) verwendet werden, wobei der Ganzkörpergurt die einzige akzeptable
Körperhaltevorrichtung ist, die in einem Fallschutzsystem verwendet werden darf. Mit einem
Ganzkörpergurt kann auch ein Auffanggurt oder ein Arbeitssitz (Zertifizierung EN 361 und/oder EN 813)
verwendet werden. Ferner müssen eine Absturzsicherung (Zertifizierung EN 353-2) und ein Falldämpfer
(Zertifizierung EN 355) verwendet werden, die ebenfalls die von der lokalen Regulierungsbehörde des
Verwendungslandes geforderten Normen zur Absturzsicherung erfüllen. Verbinder (Haken, Karabiner und
D-Ringe mit Zertifizierung EN 362) müssen mindestens 22 kN (5.000 lb) tragen können.
8
Auffangstrecke
Fallhöhe
1 m
KORREKT
FALSCH
DEUTSCH
11/2024
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