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Polycom SoundStation IP 7000 Benutzerhandbuch Seite 31

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5. UPDATES.
Wenn das Softwareprodukt als ein Update gekennzeichnet ist, müssen Sie über eine ordnungsgemäße
Lizenz zur Verwendung des Softwareprodukts verfügen, das von Polycom als für das Update geeignet
anerkannt wird, um das Softwareprodukt verwenden zu dürfen. Ein als Update gekennzeichnetes
Softwareprodukt ersetzt und/oder ergänzt die Software, die die Basis für das Update bildet. Das daraus
resultierende aktualisierte Softwareprodukt darf nur gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags verwendet
werden. Wenn es sich bei dem Softwareprodukt um ein Update einer Komponente eines Softwarepakets
handelt, das Sie als Einzelprodukt lizenziert haben, darf das Softwareprodukt einzig als Teil dieses
Softwarepakets verwendet werden und nicht separat für die Verwendung auf mehr als einem Computer.
6. GEWÄHRLEISTUNG UND GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE.
6.1
Beschränkte Gewährleistung. Polycom gewährleistet, dass (a) das Softwareprodukt für einen
Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erhalt der Software entsprechend den Angaben im Begleitmaterial
funktioniert und dass (b) die Support-Dienstleistungen entsprechend den Ihnen von Polycom
bereitgestellten anwendbaren schriftlichen Materialien angeboten werden und dass sich die Mitarbeiter
des technischen Supports von Polycom in wirtschaftlich angemessener Weise darum bemühen werden,
eventuelle Probleme zu lösen. Polycom gewährleistet nicht, dass das Softwareprodukt ohne Unterbrechung
und ohne jeden Fehler verwendet werden kann oder dass alle Fehler in dem Softwareprodukt behoben
werden. Polycom ist im Rahmen dieser ausdrücklichen Gewährleistung einzig dazu verpflichtet, für ein
eventuell defektes Softwareprodukt nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten den von Ihnen gezahlten
Kaufpreis zurückzuerstatten oder defekte Medien durch Software zu ersetzen, die den von Polycom
veröffentlichten Spezifikationen entspricht. Im Falle einer Rücksendung muss das defekte Softwareprodukt
zusammen mit einer Kopie Ihres Kaufbelegs an Polycom zurückgeschickt werden. Für jegliche
Ersatzsoftware gilt die Gewährleistung für den verbleibenden Gewährleistungszeitraum oder dreißig (30)
Tage, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
6.2
Beschränkte Gewährleistung. Wenn ein Polycom-Produkt nicht wie oben garantiert funktioniert, ist
die einzige Entschädigung für den Kunden bei einer Verletzung dieser Gewährleistung der Ersatz oder
die Erstattung des Kaufpreises. Dies liegt im Ermessen von Polycom. DIE VORANGEGANGENEN
GARANTIEN UND ENTSCHÄDIGUNGEN SIND DIE EINZIGEN IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN
RAHMEN UND ERSETZEN ALLE ANDEREN GARANTIEN; AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT,
ENTWEDER DURCH FAKTEN ODER DURCH ANWENDUNG DER GESETZE, RECHTLICH ODER
AUF ANDERE WEISE, EINSCHLIESSLICH GARANTIEN, BEDINGUNGEN BEZÜGLICH DER
MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ZUFRIEDENSTELLENDE
QUALITÄT, ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER BESCHREIBUNG UND NICHTVERLETZUNG VON
RECHTEN DRITTER, WAS HIERMIT AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN WIRD. POLYCOM
ÜBERNIMMT WEDER SELBST HAFTUNGEN, NOCH BERECHTIGT ES ANDERE PERSONEN DAZU,
WEITERGEHENDE HAFTUNGEN BEZÜGLICH DES VERKAUFS, DER INSTALLATION, WARTUNG
ODER VERWENDUNG DIESES SOFTWAREPRODUKTS ZU ÜBERNEHMEN.
IM RAHMEN DIESER GEWÄHRLEISTUNG HAFTET POLYCOM NICHT FÜR MISSBRÄUCHLICHE
VERWENDUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, UNSACHGEMÄSSE INSTALLATION ODER TESTS,
UNZULÄSSIGE VERSUCHE, DAS PRODUKT ZU ÄNDERN ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE
AUSSERHALB DER BEABSICHTIGTEN VERWENDUNG ODER DURCH UNFALL, BRAND,
BLITZSCHLAG, STROMAUSFÄLLE, ANDERE GEFAHREN ODER DURCH HÖHERE GEWALT
BEIM TESTEN UND UNTERSUCHEN ENTSTANDEN SIND.

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