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Endbenutzer-Lizenzvertrag - Clarion NX501E Benutzerhandbuch

Inhaltsverzeichnis

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können sogar für verschiedene Routentypen (je nach
bei der Routenberechnung verwendetem Fahrzeug)
verschiedene Pkw-Zeiger wählen.

6 Endbenutzer-Lizenzvertrag

1 Avertissements et informations de sécurité
1. Die Vertragsparteien
1.1. Dieser Vertrag wurde von und zwischen NNG Kft.
(eingetragener Sitz: 23 Bérc utca, H-1016 Budapest,
Ungarn; Handelsregisternummer: 01-09-891838)
als dem Lizenzgeber (nachfolgend: Lizenzgeber)
und Ihnen als dem Nutzer (nachfolgend: Nutzer; der
Nutzer und der Lizenzgeber werden gemeinsam
die Parteien genannt) betreffend der Nutzung des
ve r tr a gs g e ge ns tä ndlic h en So ft wa rep ro du kt e s
abgeschlossen.
2. Abschluss des Vertrages
2.1. Die Parteien nehmen hiermit zur Kenntnis, dass
dieser Vertrag stillschweigend durch konkludentes
Verhalten ohne Unterschreiben des Vertrages
abgeschlossen wird.
2.2. Der Nutzer nimmt hiermit zur Kenntnis, dass nach
dem rechtmäßigen Erwerb des Softwareproduktes,
das den Gegenstand dieses Vertrages darstellt (Punkt
4), folgende Handlungen eine rechtsverbindliche
Einwilligung in die Vertragsbedingungen durch den
Nutzer darstellen: jede Art der Verwendung, Installation
auf einem Computer oder anderem Gerät, Einbau
eines solchen Gerätes in ein Fahrzeug sowie die
Zustimmung über die während der Installation oder
Verwendung der Software (nachfolgend: Nutzung)
angezeigte Schaltfläche „OK" („Zustimmen").
2.3. Personen, die das Softwareprodukt unrechtmäßig
erwerben, verwenden, auf einem Computer oder in
einem Fahrzeug installieren oder auf jegliche andere
Art nutzen, sind von diesem Vertrag ausdrücklich
ausgeschlossen.
3. Geltendes Recht
3.1. Für alle Handlungen in Zusammenhang mit
diesem Vertrag gilt das Recht der Republik Ungarn,
insbesondere Gesetz IV aus dem Jahre 1959 über
das Bürgerliche Gesetzbuch der Republik Ungarn
und Gesetz LXXVI aus dem Jahre 1999 über das
Urheberrecht.
3.2. Dieser Vertrag wurde ursprünglich in der
ungarischen Sprache aufgesetzt. Es gibt auch andere
Sprachversionen dieses Vertrages. In etwaigen
Streitfällen ist der ungarische Wortlaut maßgeblich.
4. Vertragsgegenstand und Kündigung
4.1. Der Gegenstand dieses Vertrages ist das als
Navigationshilfe dienende Softwareprodukt des
Lizenzgebers (nachfolgend: Softwareprodukt).
4 . 2 . D a s S o f t w a re p ro d u k t b e i n h a l t e t d a s z u
verwendende Computerprogramm, alle dazugehörigen
Unterlagen sowie die dazugehörige Kartendatenbank
und etwaige über das Softwareprodukt zugängliche
Inhalte und Dienste Dritter (nachfolgend: Datenbank).
4.3. Jegliche Art der Darstellung, Speicherung,
P r o g r a m m i e r u n g , e i n s c h l i e ß l i c h g e d r u c k t e r,
e l e k t ro n i s c h e r o d e r g r a p h i s c h e r D a r s t e l l u n g ,
S p e i c h e r u n g , Q u e l l - u n d O b j e k t c o d e d e s
Softwareprodukts sowie alle anderen, noch nicht
definierbaren Arten der Darstellung, Speicherung und
Programmierung bzw. dazu dienende Medien gelten
als Teil des Softwareproduktes.
4.4. Fehlerkorrekturen, Ergänzungen und Updates
durch den Nutzer nach Abschluss dieses Vertrages
stellen ebenfalls Teil des Softwareproduktes dar.
4.5. Ihre Rechte aus diesem Vertrag erlöschen mit
sofortiger Wirkung und ohne Ankündigung durch
den Lizenzgeber, wenn Sie grundlegend gegen die
Vertragsbestimmungen verstoßen oder auf eine Art
und Weise handeln, die die Rechte des Lizenzgebers
und/oder seiner Lizenzgeber am Softwareprodukt
beeinträchtigt. Der Lizenzgeber ist zur Kündigung
dieses Vertrages berechtigt, falls ein Softwareprodukt
Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung
geistigen Eigentums oder widerrechtlicher Aneignung
von Geschäftsgeheimnissen wird oder ein solcher
A n s p r u c h n a c h E r m e s s e n d e s L i z e n z g e b e r s
zu erwarten ist. Bei Kündigung dürfen Sie das
Softwareprodukt nicht weiter verwenden und müssen
es vernichten. Sie sind verpflichtet, dies gegenüber
dem Lizenzgeber schriftlich zu bestätigen.
5. Inhaber der Urheberrechte
5 . 1 . D e r L i z e n z g e b e r – v o r b e h a l t l i c h a n d e re r
vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen – ist
ausschließlicher Inhaber aller materiellen Urheberrechte
am Softwareprodukt.
5.2. Das Urheberrecht erstreckt sich darüber hinaus
auf das gesamte Softwareprodukt sowie auf seine
Einzelteile.
5.3. Der/die Inhaber der Urheberrechte an der
Datenbank, die Teil des Softwareproduktes ist, ist/
sind die im Anhang dieses Vertrages oder unter
dem Menüpunkt „Info..." des Computerprogramms
ersichtliche(n) natürliche(n) oder juristische(n)
Person(en) (nachfolgend: Datenbankeigentümer). In
der Bedienungsanleitung für das Softwareprodukt
ist die Menüoption, unter der alle Eigentümer der
Datenbankelemente aufgelistet sind, namentlich
angeführt. Der Lizenzgeber erklärt hiermit, dass
ihm von den Datenbankeigentümern ausreichend
Nutzungs- und Vertretungsrechte erteilt wurden, um die
Datenbank wie in diesem Vertrag festgelegt zu nutzen,
NX501E/NZ501E
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