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Clarion NX501E Benutzerhandbuch Seite 124

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zur Nutzung anzubieten und zu Nutzungszwecken zu
übertragen.
5.4. Durch Abschluss dieses Vertrages behält der
Lizenzgeber sämtliche Rechte am Softwareprodukt,
mit Ausnahme jener Rechte, die dem Nutzer durch
ausdrückliche gesetzliche Regelungen oder durch
Bestimmungen dieses Vertrages zugestanden werden.
6. Nutzerrechte
6.1. Der Nutzer ist berechtigt, das Softwareprodukt
auf einem Gerät (Desktop-Computer, Handheld-
Computer, tragbarer Computer, Navigationsgerät)
zu installieren, es auszuführen und ein Exemplar des
Softwareproduktes bzw. ein vorinstalliertes Exemplar
des Softwareproduktes darauf zu verwenden.
6.2. Es ist dem Nutzer gestattet, eine Sicherheitskopie
des Softwareproduktes zu erstellen. Sofern jedoch
das Softwareprodukt nach der Installation ohne den
ursprünglichen Datenträger funktionsfähig ist, gilt
das Exemplar auf dem ursprünglichen Datenträger
als Sicherheitskopie. Andernfalls ist der Nutzer nur
dann zur Verwendung der Sicherheitskopie berechtigt,
wenn das Originalexemplar zur bestimmungs- und
ordnungsgemäßen Nutzung unbestreitbar und
nachweislich untauglich geworden ist.
7 Nutzungsbeschränkungen
7.1. Der Nutzer ist nicht berechtigt,
7.1.1. das Softwareprodukt zu vervielfältigen (eine
Kopie davon zu machen);
7.1.2. es entgeltlich oder unentgeltlich zu verleihen, zu
vermieten, zu vertreiben oder an Dritte weiterzugeben;
7 . 1 . 3 . d a s S o f t w a r e p r o d u k t z u ü b e r s e t z e n
(einschließlich der Übersetzung (Kompilierung) in
andere Programmiersprachen);
7.1.4. das Softwareprodukt zu dekompilieren;
7.1.5. den Schutz des Softwareproduktes zu umgehen
bzw. einen derartigen Schutz mit technologischen oder
anderen Methoden zu modifizieren, zu überwinden
oder nichtig zu machen;
7.1.6. das Softwareprodukt ganz oder teilweise zu
modifizieren, auszuweiten, umzuwandeln, in seine
Bestandteile zu zerlegen, mit anderen Produkten zu
kombinieren, auf anderen Produkten zu installieren
oder zu verwenden, auch nicht mit der Absicht, es mit
anderen Produkten zusammenarbeiten zu lassen;
7 . 1 . 7 . a b g e s e h e n v o n d e r N u t z u n g d e s
C o m p u t e r p r o g r a m m s D a t e n a u s d e r i m
Softwareprodukt enthaltenen Datenbank abzurufen,
die Datenbank zu dekompilieren, die gesamte
Datenbank, Teile davon oder den darin gespeicherten
Datensatz zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren,
auszuweiten, umzuwandeln oder die Datenbank auf
anderen Produkten zu installieren, anderweitig auf
anderen Produkten zu nutzen oder zu übertragen,
auch nicht mit der Absicht, sie mit anderen Produkten
zusammenarbeiten zu lassen.
7.2. Der Nutzer darf die über das Softwareprodukt
verfügbaren und von Dritten zur Verfügung gestellten
56
NX501E/NZ501E
Inhalte sowie die über von Dritten bereitgestellte
Dienste empfangenen Daten (unter anderem die
vom RDS-TMC-Verkehrsinfodienst erhaltenen
Verkehrsdaten) ausschließlich für seinen eigenen
persönlichen Nutzen und auf eigenes Risiko verwenden.
Es ist strengstens verboten, diese Daten oder Inhalte
zu speichern, zu übertragen oder zu vertreiben bzw.
diese ganz oder teilweise in einem beliebigen Format
öffentlich zugänglich zu machen oder sie aus dem
Produkt herunterzuladen.
8
G e w ä h r l e i s t u n g s a u s s c h l u s s u n d
Haftungsbeschränkung
8.1. Der Lizenzgeber teilt dem Nutzer hiermit mit,
dass der Lizenzgeber angesichts des Wesens des
Softwareproduktes und der Grenzen der Technik
keine Gewähr für die absolute Fehlerfreiheit des
Softwareproduktes übernimmt, obwohl bei der
Herstellung besagten Produktes mit größter Sorgfalt
vorgegangen wurde. Darüber hinaus belasten den
Lizenzgeber keinerlei vertragliche Verpflichtungen,
i m S i n n e d e r e r d a s v o m N u t z e r e r w o r b e n e
Softwareprodukt absolut fehlerfrei zu sein hat.
8.2. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr
dafür, dass das Softwareprodukt für einen vom
Lizenzgeber oder Nutzer bestimmten Zweck tauglich
ist, und gibt auch keine Garantie dafür ab, dass das
Softwareprodukt mit allen anderen Systemen, Geräten
oder Produkten (z. B. Software oder Hardware)
zusammen funktionieren kann.
8.3. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die
durch Mängel des Softwareproduktes (einschließlich
Fehler des Computerprogramms, der Unterlagen und
der Datenbank) entstehen.
8.4. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden aufgrund
der Untauglichkeit des Softwareproduktes für einen
bestimmten Zweck oder der fehlerhaften oder
fehlenden Zusammenarbeit desselben mit anderen
Systemen, Geräten oder Produkten (z. B. Software
oder Hardware).
8.5. Der Lizenzgeber weist den Nutzer hiermit
a u s d r ü c k l i c h d a r a u f h i n , d a s s d i e E i n h a l t u n g
der Verkehrsvorschriften und -regeln (z. B. die
Anwendung vorgeschriebener und/oder sinnvoller
und geeigneter Sicherheitsmaßnahmen, angebrachte
und allgemein erwartete Aufmerksamkeit und
Vorsicht in der gegebenen Situation, und besondere
Aufmerksamkeit und Vorsicht während der Nutzung
des Softwareproduktes) bei der Verwendung des
Softwareproduktes im Straßenverkehr in der alleinigen
Verantwortung des Nutzers liegt; der Lizenzgeber
haftet nicht für in Zusammenhang mit dem Gebrauch
des Softwareproduktes im Straßenverkehr entstandene
Schäden.
8.6. Durch Abschließen dieses Vertrages nimmt der
Nutzer die unter Punkt 8 angeführten Informationen
ausdrücklich zur Kenntnis.
9 Strafmaßnahmen
9.1. Der Lizenzgeber teilt dem Nutzer hiermit mit,
dass der Lizenzgeber gemäß den Bestimmungen des

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