Aufbau- und Bedienungsanleitung
Kaminofen Hark 98 ECOplus
Die Aufbau- und Bedienungsanleitung ist vor Beginn aller Arbeiten
aufmerksam zu lesen und zu beachten. Nichtbeachtung kann zur
Beeinträchtigung der Sicherheit und zum Erlöschen der Gewähr-
leistung führen!
Weiterhin sind sämtliche, die Aufstellung und Installation von Dauer-
brandöfen betreffenden Vorschriften und Normen unbedingt zu beachten
(z.B. Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, Feuerungsverordnung,
DIN V 18160 Teil 1 und Teil 2 für Schornsteine, EN 13384 für Schornstein-
berechnungen, EN 13240 für Kaminöfen sowie örtliche Vorschriften). Um
die Einhaltung der genannten Normen und Vorschriften zu gewährleisten,
ist vor der Installation des Kaminofens der zuständige Schornsteinfeger-
meister zu informieren. Er wird Sie beraten und den ordnungsge mäßen
Anschluss des Kamin ofens prüfen.
Räumliche Voraussetzung
Voraussetzung für den Aufbau des Kaminofens ist eine ebene, tragfähi-
ge Stellfläche, die aus nicht brennbaren Baustoffen besteht oder durch
eine nicht brennbare Unterlage geschützt sein muss. Die Unterlage ist
so zu bemessen, dass sie vor dem Ofen mindestens 50 cm und an den
Seiten mindestens 30 cm über die Feuerraumöffnung bzw. Grundfläche
des Ofens hinausragt. Im HARK-Zubehörprogramm finden Sie hierfür
geeignete Boden platten. Seitlich und rückseitig ist ein Abstand von
25 cm zwischen Feuerstätte und jeglicher Umgebungsflächen (Wände,
Einrichtungen) einzuhalten. Grundsätzlich ist die Feuerstätte in den Gren-
zen der angegebenen Leistung so zu betreiben, dass an brennbaren Bau-
teilen keine höhere Temperatur als 85 ° C entstehen kann!
Abbildung A
Im Strahlungsbereich des Brennraumes muss zu brennbaren Bauteilen,
Möbeln, Dekostoffen und ähnlichem ein Mindest abstand von 80 cm
eingehalten werden (gemessen von der Vorderkante der Feuerraum-
öffnung). Der Abstand kann auf 40 cm verringert werden, wenn ein
beidseitig hinterlüfteter Strahlungsschutz vorhanden ist (Abb. A).
Verbrennungsluftzufuhr
Da Kaminöfen raumluftabhängige Feuerstätten sind, die Ihre Verbren-
nungsluft aus dem Aufstellraum entnehmen, muss der Betreiber für
ausreichende Verbrennungsluftzufuhr sorgen! Kaminöfen der Bauart
A 1 (selbstschließende Feuerraumtür) benötigen ein Raumvolumen von
mindestens 4 m
pro Kilowatt Nennwärme leistung. Bei kleineren Räumen,
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abgedichteten Fenstern und Türen oder sonstigen Beeinträchtigungen
einer ausreichenden Luftzufuhr (zum Beispiel weitere Feuerstätten,
mechanische Entlüftungen), muss für eine zusätzliche Frischluft zufuhr
gesorgt werdexn, z. B. durch den Einbau einer Luftklappe in der Nähe
des Kaminofens oder die Verlegung einer Verbrennungsluft leitung nach
außen oder in einen gut belüfteten Raum (ausgenommen Heizungskeller).
Die Verbrennungs luftleitung sollte mit einer Absperrklappe in Ofennähe
versehen werden.
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in einem
Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine sepa rate Ver brennungs luftleitung
zu erstellen oder eine Leitung entsprechend groß zu dimensionieren.
Eine Küchendunstabzughaube im Abluftbetrieb, die sich im Raum-
luftverbund mit dem Kaminofen befindet, kann den Betrieb der Feu-
erstätte ebenfalls beeinträchtigen, da sie dem Raumverbund große
Mengen Luft entzieht. Diese Luft muss dem Raumverbund durch eine
entsprechend große Verbrennungsluftleitung wieder zuge führt oder
die Dunst abzughaube muss mit einem Fensterkontaktschalter verse-
hen bzw. auf Umluft umgerüstet werden.
Insbesondere bei fugendichten Fenstern und Türen ist für aus-
reichende Verbrennungsluft zu sorgen!
Sofern die Verbrennungsluft der raumluftabhängigen Feuerstätte an den
Luftschacht eines Luft-Abgas-Schornsteinsystems angeschlossen wird,
ist dies zusätzlich in der Bemessung der Zuluftversorgung zu berück-
sichtigen. Hierfür ist die DIN EN 13384-1 anzuwenden. Darüber hinaus
sind die Bestimmungen in der Zulassung des Luft-Abgas-Schornsteins
zu beachten.
Schornstein und Rauchrohranschluss
Bei der Installation des Kaminofens müssen die bestehenden Gesetze
der Landesbauordnung / Feuerungsverordnung, örtliche feuerpolizeiliche
und baurechtliche Vorschriften beachtet werden.
Der Kaminofen muss an einen, für feste Brennstoffe geeigneten, Schorn-
stein angeschlossen werden.
Der Schornstein ist entsprechend den Anforderungen der DIN V 18160
Teil 1 auszuführen und nach EN 13384 zu bemessen.
Für den Rauchrohranschluss bietet die Firma HARK im Zubehör programm
komplette Rauchrohrsätze für jeden Kaminofen an.
Die originalen HARK-Rauchrohre und HARK-Rauchrohrknie ermögli-
chen eine einfache Montage des Kaminofens. Selbstverständlich lässt
sich der Schornsteinanschluss auch mit handelsüblichen Rauchrohren
durchführen. Die Rauchrohre sind am Kaminofen, untereinander und am
Schornstein fest gesteckt anzubringen. Das Rauchrohr darf nicht in den
freien Schornsteinquerschnitt hinein ragen. Sind andere Feuerstätten im
gleichen Stockwerk am gleichen Schornstein angeschlossen, muss der
Anschluss mindestens 30 cm höher oder tiefer liegen als der Anschluss
anderer Geräte. Es empfiehlt sich die Verwendung eines Doppelwand-
futters.
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