Garantie (Fortsetzung)
– alle Beschädigungen von Uhrenteilen, die auf nicht
normale bzw. unsachgemäße Behandlung, man-
gelnde Sorgfalt, Unfälle (Stöße, Beulen, Brüche,
zerbrochenes Glas usw.), ungeeigneten Gebrauch
der Uhr und Missachtung der von der UNION
Uhrenfabrik GmbH Glashütte / Sa. herausgegebenen
Gebrauchsanleitung zurückzuführen sind;
– indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art, die
z. B. vom Gebrauch, vom Stillstand, von Mängeln
oder vom ungenauen Funktionieren der UNION
GLASHÜTTE/SA.
– die UNION GLASHÜTTE/SA.
von Unbefugten gehandhabt wurde (z. B. bei
Kundendienstleistungen, Reparaturen) oder wenn
ihr ursprünglicher Zustand ohne Zutun von UNION
Uhrenfabrik GmbH verändert worden ist.
Weitergehende Ansprüche gegenüber der UNION
Uhrenfabrik GmbH Glashütte / Sa., wie z. B. für Ersatz
von in vorstehender Garantie nicht erfassten Schäden,
sind ausdrücklich ausgeschlossen, mit Ausnahme von
Rechten, die dem Käufer gegenüber dem Hersteller
aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen allen-
falls zustehen.
30
®
Uhr herrühren;
®
Uhr, sofern sie