8. Reinugung
9. Personalqualifikation
Der Wasserzähler darf ausschließlich durch ausgebildetes Fachpersonal für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
montiert oder getauscht werden.
10. Bestimmungsgemäße Verwendung
Wasserzähler dienen zur Verbrauchserfassung von Trinkwasser, je nach Ausführung für Kalt- oder Warm-
wasser. Andere Einsatzfälle, die von diesen Vorgaben abweichen, sind von Sensus schriftlich freizuge-
ben.
Wasserzähler sind ausschließlich zum genannten Zweck bestimmt. Jede andere, darüber hinausgehen-
de Benutzung oder ein Umbau der Wasserzähler gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist nicht ge-
stattet.
Gewährleistung nur nach nachgewiesener Beachtung dieser Vorschriften sowie der geltenden techni-
schen Regeln.
•
Für die Einsatzdauer alle gültigen, nationalen gesetzlichen Vorschriften beachten insbesondere die Eichordnung.
•
Bei der Installation alle Vorgaben nach DIN EN 806 und DIN 1988 beachten, insbesondere Hygienevorschriften
und Umgebungstemperaturen.
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Nennbetriebsbedingungen gemäß Baumusterprüfbescheinigung und Angaben auf den Geräten beachten.
•
Diese Anleitung beim Messgerät aufbewahren.
11. Sicherheits- und Gefahrenhinweise
Unsachgemäße Montage, Druckprüfungen, Veränderungen oder falsche Bedienung können Personen-
und Sachschäden verursachen.
•
Bei beschädigter oder entfernter Plombe ist der Wasserzähler nicht mehr für die gesetzliche Messung
zugelassen.
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Vor der Installation Wasserzähler auf Transportschäden prüfen.
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Nicht fallen lassen, niemals am Schutzdeckel oder am Zählwerk halten.
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Wenn der Wasserzähler heruntergefallen ist, darf er nicht mehr eingebaut werden.
Druckschläge in der Rohrleitung können den Zähler beschädigen!
DomoMUK®
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