Er haftet ferner für Vertragswidrigkeiten, die sich aus der Verpackung, der Montageanleitung oder der Montage
ergeben, soweit letztere ihm aufgrund des Vertrages oblag oder diese unter seiner Verantwortung erfolgt ist.
Gemäß Artikel L.217-5 des französischen Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation) „ist der Gegen-
stand vertragskonform":
1.
Wenn er sich für den Zweck eignet, der von einem vergleichbaren Gegenstand üblicherweise zu erwarten ist,
sowie gegebenenfalls:
• wenn er der vom Verkäufer gelieferten Beschreibung entspricht und die Eigenschaften besitzt, die dieser
dem Käufer in Form eines Musters oder Modells präsentiert hat;
• wenn er die Eigenschaften aufweist, die ein Käufer aufgrund der öffentlichen Erklärungen des Verkäufers,
Herstellers oder seines Vertreters rechtmäßig erwarten kann, insbesondere aufgrund von Werbung und
Kennzeichnung;
2.
oder wenn er die in einer Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegten Eigenschaften aufweist bzw. für
jeden besonderen Gebrauch durch den Käufer geeignet ist, der dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht und von
diesem akzeptiert wurde.
Gemäß Artikel L.217#12 des französischen Verbrauchergesetzbuches „verjährt der Anspruch wegen Vertragswid-
rigkeit nach zwei Jahren ab Lieferung des Gegenstandes."
10.1.2. HERSTELLERGARANTIE PELLENC
10.1.2.1. INHALT
-
10.1.2.1.1. ALLGEMEINES
Zusätzlich zu den gesetzlichen Garantien erhalten die Kunden eine Herstellergarantie auf die Produkte PELLENC
für den Austausch und Ersatz von Teilen, die aufgrund eines Bearbeitungsfehlers, eines Montagefehlers oder eines
Materialfehlers, gleich welcher Ursache fehlerhaft sind.
Die Garantie ist somit fester Bestandteil des verkauften Produkts PELLENC.
10.1.2.1.2. ERSATZTEILE
Die Herstellergarantie umfasst auch Originalersatzteile, PELLENCohne Arbeitszeit, und bestimmte, mit dem Pro-
dukt mitgelieferte Ersatzteile.
10.1.2.2. DAUER DER GARANTIE
-
10.1.2.2.1. ALLGEMEINES
Produkte PELLENC Die Herstellergarantie gilt ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den Endkunden zwei (2) Jahre,
wenn es sich um akkubetriebene Produkte handelt, PELLENCund ein (1) Jahr für alle anderen Produkte PELLENC.
10.1.2.2.2. ERSATZTEILE
Für Ersatzteile, PELLENC die im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht werden, gilt die Herstellergarantie
ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Produkts PELLENC an den Endkunden zwei (2) Jahre, wenn es sich um
akkubetriebene Produkte handelt, PELLENCund ein (1) Jahr für alle anderen Produkte PELLENC.
Bei akkubetriebenen Produkten PELLENCgilt für Ersatzteile, die nach dem 12. Nutzungsmonat im Rahmen von
Garantieansprüchen ausgetauscht werden, eine Garantie von einem (1) Jahr.
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PELLENC-GERÄTEAKKUS 1200 & 1500
56_155210-A