Der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte verpflichten sich, einzelstaatlichen Stellen auf
begründetes Verlangen die speziellen Unterlagen zu der unvollständigen Maschine zu
übermitteln. Diese Übermittlung erfolgt elektronisch. Die gewerblichen Schutzrechte bleiben
hiervon unberührt.
Wichtiger Hinweis! Die unvollständige Maschine darf erst dann in Betrieb genommen werden,
wenn gegebenenfalls festgestellt wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine
eingebaut werden soll, den Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht.
Minden, 01.06.2023
Ort, Datum
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Björn Riechers
Geschäftsführer
Montageanleitung RKSlimlift / RKSlimlift EM