Pflichten des Betreibers
Gefahr!
Stellen Sie sicher, dass ...
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die geltenden Gesetze und Normen befolgt werden (z.B. StVO bzw. Vorgaben der
Berufsgenossenschaft).
die Sicherheitskennzeichnungen am Produkt vorhanden und lesbar sind.
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die Sicherheitseinrichtungen vorhanden und unbeschädigt sind. Zu den Sicherheitseinrichtungen
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gehören:
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Trennwand,
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Be- und Entlüftung.
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die Fahrzeugeinrichtung regelmäßig auf Abnutzung oder Schäden geprüft wird.
ausreichend Zurrpunkte vorhanden sind.
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geeignete Zurrmittel und Hilfsmittel zur Ladungssicherung bereitgestellt sind.
das Fahrzeug über eine geeignete Be- und Entlüftung verfügt, wenn Gasflaschen transportiert werden.
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der Nutzer dieses Dokument gelesen und verstanden hat.
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der Nutzer die geforderten Kenntnisse besitzt und anwenden kann.
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