Kapitel 7
Die Sicherheitstemperaturfühler müssen direkt am Gerät oder im Abstand von nicht mehr als 30 cm vom
Anschluss des Wärmeerzeugungsgeräts positioniert sein.
Sollten die Wärmeerzeuger nicht mit allen Vorrichtungen versehen sein, können die fehlenden an der
Vorlaufl eitung des Wärmeerzeugungsgerätes innerhalb eines Abstandes von nicht mehr als 1 m vom Gerät
installiert werden.
Heizgeräte für den Hausgebrauch mit Brennstoff zufuhr mit manueller und automatisch-manueller Ladung,
die in eine Heizanlage mit geschlossenem Ausdehnungsgefäß eingefügt sind, müssen mit einem vom
Hersteller des Geräts vorbereiteten Kühlkreislauf ausgestattet sein, der durch ein Thermo-Sicherheitsventil
aktiviert wird, das keine Hilfsenergie benötigt und so garantiert, dass die durch die Norm vorgesehene
Grenztemperatur nicht überschritten wird. Die Verbindung zwischen der Versorgungsgruppe und dem Ventil
muss frei von Abzweigungen sein; Verzweigungen können ausgeführt werden, wenn das Ventil von einem
spezifi schen Werkzeug aktiviert wird. Der Druck vor dem Kühlkreislauf muss mindestens 1,5 bar betragen.
MONTAGE DES THERMO-AUSLASSVENTIL (NICHT MITGELIEFERT)
Die Festbrennstoff wärmeerzeuger müssen mit den Sicherungen installiert werden, die von den geltenden Normen
vorgesehen werden. Zu diesem Zweck ist der Kessel TC 30 mit einem Sicherheitswärmetauscher ausgestattet.
Der Sicherheitswärmetauscher wird einerseits an das Wasserversorgungsnetz (A) angeschlossen, andererseits an das
Entwässerungsnetz (C). Das Thermo-Auslassventil (vom Hersteller gezwungenermaßen für Anlagen mit geschlossenem
Ausdehnungsgefäß für Geräte mit manueller und automatisch-manueller Ladung mitgeliefert), dessen Kapillarrohr mit
dem Anschluss B verbunden wird, aktiviert, nachdem die Sicherheitstemperatur erreicht worden ist, den Kaltwassereingang
in die kupferne Rohrschlange des Kessels, wobei die überschüssige Wärme über die Leitung C zu einem eigens dafür
installierten Auslass geleitet wird. Der Druck vor dem Kühlkreislauf muss mindestens 0.15 MPa (1.5 bar) betragen.
A
C
abbildung 7.2
abbildung 7.3
B
abbildung 7.4
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SICHERHEITS-VORRICHTUNGEN