Änderungsverbot
3.6 Aufstellung
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3.6.1
Aufstellbedingungen
Der Aufstellungs raum des RYLL - Heizkessels muss nach
ausgestattet sein. Der Aufstellungsraum darf nicht anderweitig genutzt werden, ausgenommen z ur
Aufstellung von Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken, ortsfesten Verbrennungsmot oren und zur
Lagerung von Brennstoffen.
Die vorgegebenen räumlichen Mindestabstände zwischen Gebäudewände und Heizkessel
müssen eingehalten werden, damit die Durchführung von Bedienung und Service am
Heizkessel ungehindert erfolgen kann.
Es muss eine elektrische Vers orgungsleitung nach VDE vorhanden sein.
Zur Befüllung der Heizungsanlage muss ein Wasseranschluss vorhanden sein.
- Bei Gasanschluss muss das Typenschild des Brenners mit dem einz usetzenden Gas
übereinstimmen; dazu ist die Stellungnahme des Gas versorgungsunternehmens
einzuholen
Die Mindestquerschnitte für Gasleitungen sind nac h den Technischen Regeln für
-
Gasinstallationen DVGW-TRGI ´86 zu berechnen. Dabei sind die Vorschriften des
Brennerherstellers ebenfalls zu berücksichtigen.
-
Bauseitig ist eine thermische Absperrvorrichtung in der Gasleitung einzubauen
Die Abgasleitung ist nach beigefügt er Bauanleitung und nach Absprache mit dem
-
zuständigen Schornsteinfeger zu errichten
-
Als Abgasleitung ist ein zugelassenes Abgassystem zu installieren
-
Beim Installieren von Ölheizanlagen sind die Regeln der jeweiligen Landesbauordnung zu
beachten, eine Meldung zur Unt eren Wasserbehörde des Landkreises ist notwendig.
Brenner und Brennstofffördereinrichtung von Feuerstätten für flüssige und gasförmige
Brennstoffe müssen durch einen außerhalb des Aufstellungsraumes angeordneten Schalter
jederzeit abgeschaltet werden können.
Der Schalter ist sichtbar, mit einem dauerhaften Schild „NOTSCHALTER –FEUERUNG" zu
kennzeichnen.
.
Der o.a. Schalter ist über den vorgesehenen Anschluss der Heizkessel-Steuerung zu führen.
Wird im Aufstellungsraum Heizöl EL gelagert oder ist der Raum für die Öllagerung nur vom
Aufstellungsraum zu erreic hen, muss die Heizölzufuhr zur Feuerstätte von der Stelle aus, an
der
der
NOTSCHALTER
Absperreinrichtung ist gut sichtbar, mit einem dauerhaft en Schild „HEIZÖLABSPERRUNG –
FEUERUNG" zu kennzeichnen.
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Bedienungsanleitung Stand 082010
WARNUNG
Der Ersteller der Heizungsanlage und/ oder der Betreiber
dürfen während der Installation, Inbetriebnahme bz w.
während des Betriebes keine Änderungen an dem RYLL -
Heizkessel, dessen sicherheitstechnischere Ausrüstung
und/oder deren werkseitiger Einstellung oder
Beschaffenheit vornehmen
(s.o.)
angeordnet
ist,
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FeuV, Entwurf Mai 1994 erbaut und
jederzeit
absperrbar
sein.
Die