5.2
Inbetriebnahme
Erstinbet riebnahme durch den qualifizierten Fachhandwerker!
Nehmen Sie das Gerät erst nach einer aus führlichen Einweisung durch den qualifizierten
Fachhandwerker in Bet rieb. Achten Sie auf alle ausgehändigten und unterschriebenen Unterlagen
und machen sich mit den relevanten Unterlagen vert raut. Achten Sie auf das ausgefüllte
Inbetriebnahmeprotokoll Es ist Grundlage für ein Garantieanspruch !
Nehmen Sie die Heizungsanlage nur dann in Betrieb, wenn augenscheinlich keinerlei
Systemstörungen vorliegen.
5.3
Heizungsanlage einschalten
Stellen Sie vor dem Einschalten sicher , dass der erforderliche Betriebs-
Druck, vorhanden ist und die Absperreinrichtungen der Brennstoffzufuhr geöffnet sind ,sowie
Strom vorhanden ist. Kontrollieren Sie gegebenenfalls den Wasserfüllstand im
Kunststoff- Wärmetauscher. Schalten Sie den Haupt- oder Notschalter ein.
Heizungsanlage über die Bedieneinheit der Steuerung in Betrieb nehmen.
Dazu den Schalter , nach oben schieben.
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Bedienungsanleitung Stand 082010
Alle weiteren technischen Daten, Zeichnungen,Maße,Hydraulikpläne
sind in der Installations-Anleitung enthalten.
Anlageschaden !
Verwenden Sie ausschließlich den angegebenen Brennstoff.
17
Abb.2
Das Regelgerät überprüft den
Anlagenstatus und der Brenner
geht in Betrieb, wenn die nötigen
Voraussetzungen gegeben
sind. Erkennt der Heizkessel eine
Wärmeanforderung, beginnt das
Startprogramm und der Brenner
zündet nach ca. 30 Sekunden.
Wärmeanforderung ist gegeben,
wenn die Heizungs- oder-
Warmwassertemperatur unter dem
eingestellten Wert ist.