3 Hinweise zur Installation
Der Anschluss des Vollbrennwertheizkessels an die Heizungsanlage hat nach den Vorgaben
der in Teil 2 beschriebenen Installationsanweisung grunds ätzlich durch einen autorisierten
Fachbetrieb der Heizungstechnik zu erfolgen. Das gilt auch für die Ausführung von Wartungs-
und Reparat urarbeiten. Die erstmalige Inbetriebnahme hat ebenfalls durch den Fachbetrieb zu
erfolgen.
3.1
Anforderungen an den Einbauort
Der Einbauort muß trocken und staubfrei sein, sowie frei von chemischen Einflüssen. Die
Umgebungstemperatur am Aufstellort darf 0°C nicht unterschreiten und sollte 40°C nicht
überschreiten. Der Fußboden muss eben und tragfähig sein. Der Heizkessel und das
Abgasgestell werden auf dem Boden stehend so installiert, dass eine Führung der Leitungen des
Abgassystems und der Ableitung des anfallenden Kondensats, gegeben ist. Das neutralisierte
Kondenswasser kann ins öffentliche Abwassernetz eingeleitet werden.
Die vorgegebenen räumlichen Mindestabstände zwischen Gebäudewände und Heizkessel
müssen eingehalten werden, damit die Durchführung von Bedienung und Service am
Heizkessel ungehindert erfolgen kann. Es muss eine elektrische Versorgungsleitung nach
VDE vorhanden sein. Zur Befüllung der Heizungsanlage muss ein Wasseranschluss vorhanden sein.
- Bei Gasanschluss muss das Typenschild des Brenners mit dem einzusetzenden Gas
übereinstimmen; dazu ist die Stellungnahme des Gasversorgungsunternehmens
einzuholen
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Die Mindestquerschnitte für Gasleitungen sind nach den Technischen Regeln für Gasinstallationen
DVGW-TRGI ´86 zu berechnen. Dabei sind die Vorschriften des Brennerherstellers ebenfalls zu
berücksichtigen.
Bauseitig ist eine thermische Absperrvorrichtung in der Gasleitung einzubauen
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Die Abgasleitung ist nach beigefügter Bauanleitung und nach Absprache mit dem zuständigen
Schornsteinfeger zu errichten
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Als Abgasleitung ist ein zugelassenes Abgassystem zu installieren
Beim Installieren von Ölheizanlagen sind die Regeln der jeweiligen Landesbauordnung zu
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beachten, eine Meldung zur Unteren Wasserbehörde des Landkreises ist notwendig.
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Fragen Sie ihren Fachhandwerker, welche gültigen nationalen Vorschriften einzuhalten sind.
3.2
Anforderungen an das Heizungswasser
Zur Vermeidung von Korrosionsschäden in der Heizungsanlage ist das Heizwasser in
Trinkwasserqualität zu verwenden, unter Berücksichtigung lt. VDI Richtlinie 2035
„ Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen"
Ein Zusatz von chemischen Mitteln , wie Frostschutz - oder Korrosionsschutzmitteln , ist nicht
Erlaubt. In Ausnahmefällen gibt es jedoch Wasserqualitäten die nicht für die Heizungsanlage
geeignet sind. Das Wasser muß dementsprechend aufbereitet werden.
Wenden Sie sich an ihren Fachmann.
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Bedienungsanleitung Stand 082010
Achtung! Ke ssel schaden
Die Verbrennungsluft muß bei raumluft abhängigem Betrieb frei von
korrosiven Bestandteilen sein, wie fluor- und chloridhaltige Dämpfe
aus z.B Lösungs- und Reinigungsmitteln, Treibgase
Achtung
!
Anlageschaden durch Wasser
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