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Zanussi ZV220RM Gebrauchsanweisung Seite 9

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Inhaltsverzeichnis

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GARANTIEBEDINGUNGEN
Unsere Geräte werden mit größter Sorgfalt
hergestellt. Trotzdem kann es einmal zu einem
Defekt kommen. Unser Kundendienst übernimmt auf
Anfrage gerne die Reparatur, und zwar sowohl
während des Garantiezeitraums als auch danach.
So ist gewährleistet, dass ein Defekt nicht zu einer
Verkürzung der Lebensdauer des Geräts führt.
Die vorliegenden Garantiebedingungen beruhen auf
der Richtlinie der Europäischen Union 99/44/EG
sowie den Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches. Die dem Kunden aufgrund dieser
Gesetze zustehenden Rechte können durch die
vorliegenden Garantiebedingungen nicht geändert
werden.
Diese Garantiebedingungen ziehen keine
Einschränkung der Garantieverpflichtungen des
Verkäufers gegenüber dem Endbenutzer nach sich.
Die Garantie für das Gerät erfolgt im Rahmen und
unter Beachtung folgender Bedingungen:
1. Bei Beachtung der in den Absätzen 2 bis 15
niedergelegten Bestimmungen beheben wir
kostenlos jeden Defekt, der während eines
Zeitraums von 24 Monaten ab dem Datum der
Übergabe des Geräts an den ersten Endkunden
auftritt.
Diese Garantiebedingungen gelten nicht im Falle
einer Nutzung des Geräts zu gewerblichen oder
vergleichbaren Zwecken.
2. Die Garantieleistung zielt auf eine
Wiederherstellung des Gerätezustands vor dem
Auftreten des Defekts ab. Die defekten Bestandteile
werden ausgetauscht oder repariert. Kostenlos
ausgetauschte Bestandteile gehen in unser
Eigentum über.
3. Um schwereren Schäden vorzubeugen, müssen
wir über den Defekt unverzüglich in Kenntnis gesetzt
werden.
4. Bedingung für die Gewährung der
Garantieleistung ist, dass der Kunde die Kaufbelege
mit dem Kauf-- und/oder Übergabedatum vorlegt.
5. Die Garantie greift nicht, wenn Schäden an
empfindlichen Bestandteilen, wie z.B. Glas
(Glaskeramik), Kunststoffen oder Gummi, auf
unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.
6. Eine Inanspruchnahme der Garantie ist nicht
möglich bei kleinen Veränderungen ohne
Auswirkungen auf Gesamtwert und --stabilität des
Geräts.
7. Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn der
Defekt auf eine der folgenden Ursachen
zurückzuführen ist:
· eine chemische oder elektrochemische Reaktion
infolge von Wassereinwirkung,
· allgemein anomale Umweltbedingungen,
· unsachgemäße Betriebsbedingungen,
· Kontakt mit aggressiven Substanzen.
8. Die Garantie erstreckt sich nicht auf außerhalb
unseres Verantwortungsbereichs auftretende
Transportschäden. Auch Schäden infolge
unsachgemäßer Aufstellung oder Installation,
mangelnder Wartung, oder Nicht--Beachtung der
Aufstellungs-- und Installationshinweise sind durch
die Garantie nicht gedeckt.
9. Durch die Garantie nicht gedeckt sind ferner
Defekte infolge von Reparaturen oder Eingriffen
durch nicht--qualifizierte oder nicht--kompetente
Personen, oder infolge des Einbaus von
nicht--originalen Zubehör-- oder Ersatzteilen.
10. Leicht zu transportierende Geräte müssen beim
Kundendienst abgegeben bzw. dorthin geschickt
werden. Heimkundendienst kommt nur bei großen
Geräten oder bei Einbaugeräten in Frage.
11. Bei Einbau-- oder Unterbaugeräten sowie bei
Geräten, die derart befestigt oder aufgehängt sind,
dass für den Aus-- und Wiedereinbau in die
betreffende Einbaunische mehr als eine halbe
Stunde erforderlich ist, werden die anfallenden
Zusatzleistungen in Rechnung gestellt. Etwaige
Schäden infolge derartiger Aus-- und
Wiedereinbauarbeiten gehen zu Lasten des Kunden.
12. Wenn während des Garantiezeitraums eine
wiederholte Reparatur ein und desselben Defekts zu
keinem befriedigenden Ergebnis führt, oder bei
unverhältnismäßig hohen Reparaturkosten kann, in
Abstimmung mit dem Kunden, ein Austausch des
defekten Geräts durch ein gleichwertiges anderes
erfolgen.
In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, vom
Kunden eine finanzielle Beteiligung zu verlangen, die
anteilig zum verstrichenen Nutzungszeitraum
berechnet wird.
13. Eine Reparatur im Rahmen der Garantie zieht
weder eine Verlängerung des normalen
Garantiezeitraums noch den Beginn eines neuen
Garantiezyklus nach sich.
14. Auf Reparaturen gewähren wir eine Garantie von
12 Monaten, unter Beschränkung auf das
Wiederauftreten desselben Defekts.
15. Mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Haftung
gesetzlich vorgeschrieben ist, wird durch die
vorliegenden Garantiebedingungen jede durch den
Kunden u.U. geforderte Entschädigung für über das
Gerät hinausgehende Schäden ausgeschlossen. Im
Falle der gesetzlich niedergelegten Haftung erfolgt
maximal eine Entschädigung in Höhe des
Kaufpreises des Geräts.
Diese Garantiebedingungen gelten ausschließlich für
in Belgien gekaufte und benutzte Geräte. Bei
Geräten, die exportiert werden, muss sich der Kunde
zunächst vergewissern, dass sämtliche technischen
Vorgaben (z.B. Netzspannung und --frequenz,
Anschlussvorschriften, Gasart usw.) für das
betreffende Land erfüllt sind und dass das Gerät sich
für die Klima-- und Umweltbedingungen vor Ort
eignet. Bei im Ausland gekauften Geräten muss der
Kunde sich zunächst vergewissern, dass sie die
Vorschriften und Anforderungen für Belgien erfüllen.
Etwaige erforderliche oder gewünschte Änderungen
sind durch die Garantie nicht abgedeckt und sind
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Zanussi 818 18 83-02/9

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