3.2. Allgemeine Sicherheitshinweise
WARNUNG
Gefahren durch unsachgemäße Anwendung / nicht autorisierte Arbeiten.
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass von ihm autorisiertes Personal vorab mit allen
Hinweisen in dieser Anleitung vertraut gemacht wurde. Der Betreiber hat dafür zu sorgen,
dass alle Arbeiten ausschließlich von autorisiertem und unterwiesenem Personal ausgeführt
werden. Wir empfehlen zu diesem Zweck die Verwendung des Einweisungsprotokolls (siehe
Kapitel "Einweisungsprotokoll").
Laien dürfen - nach entsprechender Unterweisung - die Anlage bedienen. Sie dürfen aber
keine Installationen, Reparaturen oder Wartungen vornehmen.
Gefahren durch Brandentwicklung.
Im Brandfall ist die Anlage, wenn möglich, sofort auszuschalten oder vom Stromnetz zu
trennen. Es müssen umgehend feuerlöschende Maßnahmen eingeleitet werden, welche
vom Betreiber bereits im Vorfeld festgelegt werden müssen.
Die Anlage ist zusätzlich mit einem Partikelsensor ausgestattet, welcher einen Anstieg der
Partikel (z.B. durch Brand, Filterbruch, ...) innerhalb der Anlage detektieren kann. Der
Partikelsensor bietet somit eine Überwachung des Partikelaufkommens an, bietet aber
keinen 100%-igen Schutz für die Erkennung eines Brandes. Bei Auslösen des
Partikelsensors schaltet sich die Anlage aus.
WARNUNG
Gefahr durch Stromschlag.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer
Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert
und in Stand gehalten werden. Arbeiten Sie nicht an Bauteilen, wenn Sie nicht sicher sind,
dass diese spannungsfrei sind. Trennen Sie falls notwendig das Gerät vom Stromnetz, und
sichern Sie es gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten.
WARNUNG
Explosionsgefahr!
Betreiben Sie die Anlage nicht, wenn Teile der Anlage fehlerhaft, nicht vorhanden oder
beschädigt sind. Prüfen Sie vor dem Einschalten den ordnungsgemäßen Zustand der
Anlage. Die Anlage darf nicht ohne Filterelemente betrieben werden.
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08.08.2023