7. Wartung
Der Betreiber ist entsprechend den nationalen Vorschriften zu Wiederholungs- und Funktionsprüfungen
verpflichtet. Sofern nicht anderweitig durch nationale Verordnungen festgelegt, empfehlen wir
regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen der Anlage, wie im Kapitel "Wartungsintervalle" aufgeführt.
Das Kapitel "Wartungsintervalle" finden Sie am Ende dieses Dokuments. Dort sind auch die
allgemeinen Wartungen (Sichtprüfung etc.) erläutert.
Im Kapitel "Wartungsintervalle" sind auch Angaben zu den Wartungsintervallen der Filterelemente
gemacht. Dies sind aber lediglich Empfehlungen. Je nach Anwendungsfall (Mehrschichtbetrieb,
Staubaufkommen, ...) kann es erforderlich sein, die Wartungsintervalle seitens des Betreibers zu
ändern.
In diesem Kapitel sind die Wartungsarbeiten beschrieben, welche durch die Beanspruchungen im
Anlagenbetrieb erforderlich werden.
WARNUNG
Arbeiten an der geöffneten Anlage können die Gefahr von Stromschlag oder dem
versehentlichen Wiedereinschalten der Anlage beinhalten. Beides birgt Gefahren für
Leib und Leben.
Beim Reinigen und Warten der Anlage, beim Auswechseln von Teilen oder bei der
Umstellung auf eine andere Funktion ist die Anlage zunächst in den Wartungszustand zu
bringen (siehe Kapitel "Wartungszustand herstellen").
Eine Wieder-Inbetriebnahme der Anlage darf nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die
Anlage funktional dem ursprünglichen Zustand entspricht.
WARNUNG
Explosionsgefahr bei Staubentwicklung.
Bei allen Wartungsarbeiten ist das Aufwirbeln von abgelagertem Staub zu vermeiden.
Mögliche Zündquellen sind jederzeit aus der Umgebung der Anlage fernzuhalten. Bei
Reinigungsarbeiten sind geeignete Werkzeuge zum Reinigen und Binden von Staub zu
verwenden. Wartungspersonal hat bei Arbeiten an der Anlage darauf zu achten, dass
statische Entladungen vermieden werden.
VORSICHT
Gefährdungen der Atemwege möglich.
Alle Wartungsarbeiten dürfen nur in gut belüfteten Räumen und mit entsprechender
Atemschutzmaske erfolgen! Wir empfehlen: Atemschutzhalbmaske DIN EN 141/143
Schutzstufe P3. Achten Sie bei Wartungsarbeiten auf einen behutsamen Umgang mit
Filterelementen und Bauteilen, um unnötige Staubaufwirbelungen zu vermeiden.
Der Betreiber ist verpflichtet, den angesammelten Staub entsprechend den nationalen oder
regionalen Vorschriften zu lagern und zu entsorgen. Beachten Sie bei allen Wartungs- und
Reinigungsarbeiten
Filterelemente müssen ordnungsgemäß entsorgt bzw. gelagert werden. Wir empfehlen, sich bei
Unklarheiten mit einer Entsorgungsfirma vor Ort in Verbindung zu setzen.
BA_LFE-101-201-301_ST1_20230808_DE
die
geltenden
Umweltschutzbestimmungen.
Auch Schadstoffe und
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08.08.2023