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Garantie; Garantie - Rizzoli R Serie Gebrauchsanweisung

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6

GARANTIE

6.1
ERKLÄRUNGZUR FACHGERECHTENKONSTRUKTION
Die Firma Rizzoli garantiert, dassdas Gerät alle internen Kontrollen und Abnahmen bestanden hat, dasses in einem einwandfrei funktionierendem Zustand
und ohne Fabrikations-oder Materialfehler ist. Das Gerät ist das Ergebnis jahrzehntelanger Erfahrung der Firma Rizzoli, die hiermit dessen fachgerechte
Konstruktion und Ausführung garantiert.
6.2
ALLGEMEINE KLAUSELN
Die Garantie hat eine Dauer von 2 Jahren ab Kaufdatum. Diese gilt ausschließlich für den Erstkäufer und kann nicht übertragen werden. Bei Inanspruch-
nahme von Garantieleistungen muss der Kunde einen gültigen Kaufbeleg (Kassenzettel, Rechnung usw.) und den dem Gerät beiliegenden Garantieschein
(bitte sorgfältig aufbewahren) vorweisen.
6.3
GARANTIEBESTIMMUNGEN
Die Firma Rizzoli behält sich das Recht vor, nach ihrem freien Ermessen die zur Lösung des Garantiefalls am besten geeigneten Maßnahmen zu ergreifen.
Ausgetauschte Teile verbleiben im Besitz der Firma Rizzoli. Die Firma Rizzoli behält sich das Recht vor, die Durchführung eventueller Garantieleistungen
entweder an Ort und Stelle oder direkt in ihrem Werk vorzunehmen. Für Garantieleistungen an Ort und Stelle wird dem Kunden die zu diesem Zeitpunkt
geltende Anfahrtspauschale verrechnet. Diese Pauschaleentfällt, falls der Holzherd vor weniger als 3 Monaten gekauft wurde. Anfallende Transportspesen
bei Reparaturen durch eines der Kundendienstzentren der Firma Rizzoli gehen zu Lasten des Kunden.
6.4
MATERIALFEHLER
Eventuelle Materialfehler oder -mängel müssen innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware beanstandet werden. Die Firma Rizzoli leistet in jedem Fall nur Ge-
währ zum Austausch der im Lieferumfang angeführten Waren und übernimmt keine weiteren Verantwortungen.
6.5
VOM GARANTIEANSPRUCH AUSGESCHLOSSENETEILE
Von der Garantie ausgeschlossensind:
• Defekte Teile aufgrund nachlässigerund unsachgemäßerHandhabung.
• Defekte Teile aufgrund Nichtbeachtung der in der vorliegenden Gebrauchsanweisungangeführten Anleitungen.
• Schädendurch unsachgemäßemGebrauch des Herdes und konsequenterÜberhitzung desselben.
• Schädenaufgrund von Anschluss des Holzherdes an einen nicht geeigneten Rauchabzug.
• Defekte Teile aufgrund unterlasseneroder nur teilweiser Befolgung der in Kraft stehenden nationalen und örtlichen Bestimmungen und Vorschriften.
• Defekte Teile aufgrund nicht fachgerechterMontage.
• Defekte Teile aufgrund von Reparaturen,die nicht vom autorisierten Rizzoli-Kundendienstvorgenommen wurden.
• Verschleißteile wie Schamottmaterial, Glühlampen, Roste, Dichtungen, Backbleche, Glasscheibenusw.
6.6
LEISTUNGENNACH ABLAUF DER GARANTIE
Eventuelle Leistungennach Ablauf der Garantiezeit oder bei Nichtanwendbarkeit derselben werden zu den jeweils geltenden Tarifen verrechnet. In diesem
Fallewerden auch die Kosten für die Ersatzteile in Rechnunggestellt.
6.7
HAFTUNG
Die Firma Rizzolihaftet nicht für direkte oder indirekte Personen- oder Sachschäden,die durch Produktdefekte verursacht worden sind, die auf die Nicht-
beachtung nationaler und örtlicher Normen oder in dieser Gebrauchsanweisungangeführten Vorschriften zurückzuführen sind.
6.8
GERICHTSSTAND
Für jegliche Streitfälle ist der Gerichtsstand Bozen zuständig; allerdings behält sich die Firma Rizzoli das Recht vor, auch einen anderen Gerichtsstand oder
den Gerichtsstand des Käufers als zuständigen Gerichtsstand auszuwählen.
Die Firma Rizzoli GmbH ist stets um die Verbesserung seiner Erzeugnissebemüht und behält sich deshalb das Recht vor, eventuelle Änderungen dieser
Gebrauchsanweisung ohne Vorankündigung vorzunehmen.
Hinweis
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