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Gesetzliche Anforderungen Zur Teilnahme Am Straßenverkehr; Bremsen; Licht; Reflektoren - velofactur i:SY Bedienungsanleitung

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Gesetzliche Anforderungen zur Teilnahme am
Für Radfahrer gelten bei der Teilnahme im
Straßenverkehr grundsätzlich dieselben Regeln
wie für Kraftfahrzeuglenker. Auch ist der
Fahrradlenker verpflichtet, sein Rad in einem
verkehrssicheren Zustand zu halten.
Möchten Sie mit Ihrem Fahrrad am öffentlichen
Straßenverkehr teilnehmen, so muss Ihr Rad
gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ord-
nung (StVZO) ausgestattet sein.
Die StVZO legt die Brems- und Beleuchtungs-
anlage fest und schreibt eine hell tönende
Glocke vor. Im Einzelnen sind folgende
Mindestanforderungen vorgeschrieben:

Bremsen

Die Bremsanlage eines Rades muss aus min-
destens zwei unabhängig voneinander zu be-
dienenden, funktionierenden Bremsen beste-
hen, jeweils eine für Vorder- und Hinterrad.

Licht

Im § 67StVZO sind folgende Beleuchtungsein-
richtungen vorgeschrieben: Vorder- und
Rücklicht müssen von einem gemeinsamen,
fest installierten Dynamo betrieben werden,
wobei beide Leuchten gleichzeitig funktionieren
müssen. Die Nennleistung dieses Dynamos
muss mindestens 3 Watt betragen, bei einer
Nennspannung von 6 Volt. Die rote
Rückleuchte muss mindestens 25 cm über der
Fahrbahnoberfläche montiert sein. Der
Lichtkegel des Frontscheinwerfers darf in
seiner Mitte höchstens 10m vor dem Fahrrad
auf die Fahrbahn treffen.
Straßenverkehr
Reflektoren
Zusätzlich zu den Lichtquellen müssen folgen-
de Reflektoren an jedem Rad montiert sein:
-
-
-
-
Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad
müssen ein amtliches Prüfzeichen aufweisen,
erkennbar an einer Wellenlinie mit dem Buch-
staben K und einer 3- bis 5-stelligen Nummer.

Einsatzbereich

Das i:SY ist für den normalen Alltagseinsatz auf
Straßen und befestigten Wegen konzipiert. Bei
Montagefehlern, Unfällen, Sprüngen, Vorsatz
und sonstiger unsachgemäßer Anwendung wird
keine Haftung übernommen.
Vorne ein möglichst großflächiger weißer
Strahler, der mit dem Scheinwerfer
kombiniert sein kann.
Hinten mindestens zwei rote Rückstrahler,
davon ein Großflächenstrahler mit Z-Markier-
ung. Das Rücklicht darf mit einem der
Reflektoren kombiniert sein.
Je zwei seitliche gelbe Reflektoren pro
Laufrad, die gesichert angebracht sein
müssen. Alternativ dürfen auch weiß-
reflektierende Ringe an den Seitenwänden
der Bereifung oder an den Felgen verwendet
werden.
Je zwei gelbe Pedal-Reflektoren, die nach
vorne und hinten gerichtet sind.

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