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Gesetzliche Gewährleistung Und Garantie; Hinweise Auf Verschleiß - velofactur i:SY Bedienungsanleitung

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Gesetzliche Gewährleistung und
Garantie
Ihr Fahrradhändler steht nach dem Gesetz un-
ter anderem dafür ein, dass Ihr Fahrrad nicht
mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder
die Tauglichkeit aufheben oder einschränken.
Ihr Anspruch darauf endet 2 Jahre nach
Abholung
beim
Kauf
Ungeachtet der gesetzlich vorgeschriebenen
Sachmangelhaftung leisten wir 10 Jahre Ersatz
bei Rahmen- und Gabelbruch. Diese über die
gesetzlich
vorgeschriebene
haftung hinausgehende Garantie gilt nur,
wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Sie sind Erstbesitzer des Rades.
Der Fahrradpass wurde vollständig
ausgefüllt
aufgeführten
Fachhändler
eingetragen.
Das Fahrrad wurde immer nur
gemäß
seines
benutzt (siehe S. 4).
Im Falle eines Rahmen-oder Gabelbruchs
muss nach voriger Absprache der vollständig
ausgefüllte Fahrradpass zusammen mit dem
Komplettrad
eingeschickt
ersetzen nur das defekte Bauteil. Darüber
hinausgehende
Ansprüche,
Schadenersatz oder Nutzungsausfall sind
ausgeschlossen.
Durch eine etwaige Garantieleistung wird die
ursprüngliche Garantiedauer nicht verlängert.
Von der Garantie ebenso ausgeschlossen sind
Schäden durch Verschleiß, Vernachlässigung
(mangelnde Wartung und Pflege), Sturz,
Überbelastung sowie durch Veränderungen
des
Fahrrades
(An-
zusätzlichen Komponenten).
des
Fahrrades.
Sachmangel-
und
sämtliche
dort
Inspektionen
vom
vorgenommen
und
Einsatzzweckes
werden.
Wir
wie
z.B.
und
Umbau
von
Hinweise auf Verschleiß
Einige Bauteile des Fahrrades unterliegen
funktionsbedingtem Verschleiß. Der Grad des
Verschleißes
ist
Fahrleistung, der Art der Benutzung und
schließlich von Pflege und Wartung. Werden
Fahrräder im Freien abgestellt, altern sie
durch Witterungseinflüsse schneller.
Diese Teile erreichen früher oder später das
Ende ihrer Lebensdauer und müssen bei Er-
reichen ihrer Verschleißgrenze ausgewechselt
werden:
Bereifung
Bremsbeläge
Bremsscheiben
Glühlampen (Halogen)
Federsattelstütze
Felgen (bei Felgenbremsen)
Handgriffe und Sattelbezug
Kette
Kettenblatt und Ritzel
Kettenschutz
Schalt- und Bremszüge
Zughüllen
Der Verschleiß von Bremsbelägen ist stark
nutzungsabhängig. So kann der Belagwechsel
bei Fahrten in bergigen Gegenden (besonders
bei hoher Zuladung) in sehr kurzen Abständen
erforderlich werden. Bei Felgenbremsen
verschleißt auch die Felge (siehe S.10). Die
Lebensdauer der Reifen wird stark von der
Höhe der Zuladung und der Fahrweise beein-
flusst.
abhängig
von
der

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