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Stvzo/Stvo/Bestimmungsgemäßer Gebrauch/Allgemeine Hinweise Zu Ihrer Sicherheit - AsViva B13 Betriebsanleitung

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StVZO/StVO/bestimmungsgemäßer
Gebrauch/Allgemeine Hinweise zu Ihrer Sicherheit
Das Fahrrad ist ein Verkehrsmittel und unterliegt den Bestimmungen der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO).
Die StVZO schreibt vor: Jedes Fahrrad muss mit zwei voneinander unabhängigen, funktionsfähigen
Bremsen, einer hell tönenden Glocke, Scheinwerfer, Schlusslicht, Rückstrahler, Rückstrahlerpedalen,
Speichenstrahlern für Laufräder oder Reflexstreifen, einem weißen Rückstrahler vorn und einem roten
zusätzlichen Großflächen-Rückstrahler hinten ausgerüstet sein. Ihr Fahrrad entspricht diesen
Voraussetzungen.
Fahrräder ohne Ausrüstung nach StVZO oder mit defekter
Ausrüstung dürfen nicht im öffentlichen Verkehr benutzt
werden
Der § 1 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs
sich so zu verhalten hat, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen
unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Beachten Sie dieses bei jeder Fahrt!
Es gelten grundsätzlich die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung des Landes, in dem das
Fahrrad gefahren wird.
Bitte beachten Sie folgende
"Allgemeinen Hinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch
und zu Ihrer Sicherheit":
 Beachten Sie, dass jeder Fahrradtyp für einen spezifischen Einsatzzweck gebaut ist.
Benutzen Sie Ihr Pedelec ausschließlich gemäß seinem Bestimmungszwecks, sonst
besteht die Gefahr, dass das Pedelec den Belastungen nicht gewachsen ist und
versagt, was zu nicht vorhersehbaren Unfallfolgen führen kann.
Aufgrund der Konzeption und Ausstattung des Pedelec ist dieses nur dazu bestimmt, auf
öffentlichen Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu werden.
Die hierzu sicherheitstechnische Ausstattung wurde mitgeliefert und muss vom Benutzer oder
Fachmann regelmäßig (falls erforderlich) instand gesetzt werden.
Für jeden darüber hinausgehenden Gebrauch, Nichteinhaltung der Sicherheitstechnischen
Hinweise und die daraus möglichen Schäden
haften weder Hersteller noch Händler.
 Dies gilt insbesondere bei:
Benutzung des Pedelec im Gelände, Überladung sowie nicht ordnungsgemäßer Beseitigung von
Mängeln und Umbauten oder Veränderungen am Auslieferungszustand.
 Das Pedelec darf nicht für den gewerblichen Gebrauch genutzt werden.
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