Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Stvzo / Stvo Bestimmungsgemässer Gebrauch; Allgemeine Hinweise - AsViva B15 FBA Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

STVZO / STVO BESTIMMUNGSGEMÄSSER
GEBRAUCH / ALLGEMEINE HINWEISE
Das Fahrrad ist ein Verkehrsmittel und unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrs-
Zulassungsordnung ( StVZO ).
Die StVZO schreibt vor: Jedes Fahrrad muss mit zwei voneinander unabhängigen, funktionsfähigen
Bremsen, einer hell tönenden Klingel, Scheinwerfer, Rückstrahler, Rückstrahlerpedalen, Speichen-
strahlern für Laufräder oder Reflexstreifen, einem weißen Rückstrahler vorn und hintem mit einem
zusätzlichen roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein.
Bei Anlieferung durch AsVIVA entspricht Ihr Fahrrad diesen Voraussetzungen.
Fahrräder ohne Ausrüstung nach StVZO oder mit defekter Ausrüstung dürfen nicht im öffentlichen
Verkehr benutzt werden.
Bei jeder Fahrt beachten! Der § 1 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass jeder Teilnehmer des
öffentlichen Straßenverkehrs sich so zu verhalten hat, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder
mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Grundsätzlich gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung des Landes,
in dem das Fahrrad gefahren wird.
Bitte beachten Sie folgende
„Allgemeinen Hinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch und zu Ihrer Sicherheit":
Beachten Sie, dass jeder Fahrradtyp für einen spezifischen Einsatzzweck gebaut ist.
Benutzen Sie Ihr Pedelec ausschließlich gemäß seines Bestimmungszwecks, sonst besteht die
Gefahr, dass das Pedelec die Belastungen nicht aushält und versagt, was zu nicht
vorhersehbaren Unfallfolgen führen kann. Aufgrund der Konzeption und Ausstattung des Pedelec
ist dieses nur dazu bestimmt, auf öffentlichen Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu
werden. Die hierzu notwendige sicherheitstechnische Ausstattung wurde mitgeliefert und muss vom
Benutzer oder Fachmann regelmäßig (falls erforderlich) instand gesetzt werden.
Für jeden darüber hinausgehenden Gebrauch, jede Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen
Hinweise und die daraus möglichen Schäden haften weder Hersteller noch Händler.
Dies gilt insbesondere bei:
Benutzung des Pedelec im Gelände, Überladung sowie nicht ordnungsgemäßer Beseitigung von
Mängeln und Umbauten oder Veränderungen am Auslieferungszustand.
Das Pedelec darf nicht für den gewerblichen Gebrauch genutzt werden.
8

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis