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KaVo Dental Status 1080 TM Gebrauchsanweisung Seite 5

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KaVo Status® 1080 TM
A 1 Benutzerhinweise
A 1.1 Bedeutung der Piktogramme
Situation, die bei Mißachtung des Hin-wei-
ses zu einer Gefährdung, Beschädi-gung von
Material oder zu Betriebsstörungen führen kann.
Wichtige Informationen für Bediener und
Techniker.
A 1.2 Wichtige Hinweise
Das KaVo 1080 Gerätesystem ist ein
zahnärztliches Behandlungsgerät nach ISO
74 94 mit einem zahnärztlichen Patientenstuhl
nach ISO 68 75.
Die Gebrauchsanweisung ist vor der ersten
Inbetriebnahme durch den Benutzer/
Anwender zu lesen, um Fehl-bedienung und
sonstige Schädigungen zu vermeiden.
Sofern weitere Sprachausführungen erforderlich sind,
bitten wir Sie diese bei Ihrer zuständigen KaVo-
Niederlassung anzufordern.
Vervielfältigung und Weitergabe der Gebrauchs-
und Montageanweisung / Technikeranweisung
bedürfen der vorherigen Zustimmung der Firma
KaVo.
Alle technischen Daten, Informationen sowie
Eigenschaften des in dieser Anweisung beschrie-
benen Gerätes wurden nach bestem Wissen
zusammengestellt und entsprechen dem Stand
bei Drucklegung.
Änderungen des Produktes aufgrund technischer
Neuentwicklungen sind möglich.
Ein Anspruch auf Nachrüstung bereits bestehen-
der Einheiten entsteht daraus nicht.
KaVo übernimmt keine Verantwortung für
Schäden, entstanden durch:
• äußere Einwirkungen (schlechte Qualität
der Medien oder mangelhafte Installation)
• Anwendung falscher Informationen,
• nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch
der Einheit,
• unsachgemäß ausgeführte Montage,
Inbetriebnahme und Reparaturen.
Befugt zur Reparatur und Wartung von KaVo
Produkten sind
• die Techniker der KaVo Niederlassungen
in aller Welt,
• die speziell von KaVo geschulten
Techniker der KaVo Vertragshändler,
• selbständige Techniker, die speziell von
KaVo geschult werden.
Bei Änderung der Einheit durch Dritte er-
löschen die Zulassungen.
A 1.3 Voraussetzung zum technisch ord-
nungsgemäßen Betrieb
Für die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leisung
des Gerätes wird Verantwortung übernommen,
sofern
• Montage, Erweiterungen, Neueinstelllungen,
Änderungen oder Reparaturen durch von KaVo
geschulte Personen ausgeführt werden und die
Montage mittels Übergabeprotokoll an KaVo
gemeldet wurde.
• die elektrische Installation des betreffenden
Raumes den Anforderungen und Fest-legungen
nach DIN VDE 0100-710 entspricht
• und das Gerät in Übereinstimmung mit der
Gebrauchsanweisung betrieben wird.
Zum Betrieb bzw. zur Reparatur wird
empfohlen nur KaVo Original Ersatz-teile
zu verwenden, da diese in umfangreichen
Versuchen auf ihre Sicherheit, Funktion und spezi-
fische Tauglichkeit geprüft wurden.
Gesetzliche Bestimmungen
Es sind die für Medizinprodukte zutreffenden über-
greifenden Richtlinien und/oder nationale Gesetze,
nationale Verordnungen und die Regeln der
Technik zur Inbetriebnahme und während des
Betriebes auf das KaVo-Produkt entsprechend der
vorgeschriebenen Zweck-bestimmung anzuwen-
den und zu erfüllen.
Betriebsart INTRA LUX Motor K
200/INTRA LUX Motor KL 701
Die Betriebsart 2 min. Betriebszeit/ 5 min.
Pausenzeit stellt die mögliche Grenzbelastung
des Motors dar (Volllast bei maximaler
Drehzahl).
In der Praxis sind sekundenlange Impuls-
belastungen bzw. sekunden- bis minutenlange
Pausenzeiten realistisch, wobei der maximal
mögliche Motorstrom normalerweise nicht
erreicht wird. Dies entspricht der üblichen
zahnärztlichen Arbeitsweise.
A 1.4 Sicherheitstechnische Kontrollen
I Das KaVo 1080 Gerätesystem ist nicht für
den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
zugelassen.
I Der Anwender hat sich vor jeder An-wendung
des Gerätes von der Funktions-sicherheit und
dem ordnungsgemäßen Zu-stand des Gerätes zu
überzeugen.
3 3
I Mit beschädigten Funktionsteilen darf nicht
weitergearbeitet werden.
I Instrumentenschläuche dürfen nicht beklebt
werden.
I Instrumentenschläuche sind regelmäßig einer
Sichtkontrolle zu unterziehen und müssen bei
Beschädigung unverzüglich ausgetauscht wer-
den.
I Reparaturen an Instrumentenschläuchen dür-
fen nur von den in Kapitel A 1.2 aufgeführten
Personen durchgeführt werden.
I Die Insufflation von Sprayluft bzw. Blasluft
in offene Wunden im OP-Bereich hat zu unter-
bleiben, da sonst die Gefahr der Luftembolie
bzw. Hautemphysembildung besteht.
I Aufgrund der Stagnation sind bei der
Erstinbetriebnahme oder nach Standzeiten
(Wochenende, Feiertag, Urlaub usw.) wasser-
bzw. luftführende Leitungen in Be-
handlungsgeräten durchzuspülen bzw. durchzu-
blasen. Jedes Handstück/Motor (ohne aufgesteck-
tes Instrument) aus der Ablage entnehmen und
abwechselnd mit Wasser und Luft betreiben.
I Intensiventkeimung durchführen
I Mundglasfüller mehrmals betätigen.
I Nach Behandlungsende rotierende In-
strumente aus Turbinen, Hand-, Winkelstücken
und Behandlungsköpfen entfernen.
I Zahnsteinentfernungsgerät nie ohne
Steckschlüssel ablegen – Verletzungs- und
Infektionsgefahr.
I Vor dem Verlassen der Praxis Haupt-
schalter ausschalten.
I Nach Wartungsarbeiten, Eingriffen und
Reparaturen im Gerät muß vor Wiederin-betrieb-
nahme eine Instandsetzung des Gerätes nach
VDE 0751-1 (nach dem Stand der Technik)
erfolgen.
Weitere jährliche Maßnahmen:
Sichtprüfung anhand DIN EN ISO 6875, DIN
EN 7494 und DIN EN 60601-1von:
• Stand- und Kippsicherheit des Gerätes
• ordnungsgemäßen Bewegungsabläufen der
Gerätekomponenenten
• Stabilität und mechanische Unversehrtheit der
Federarme
• Unversehrtheit der Gehäuseverkleidungen und
Abdeckungen
• eingedrungener Feuchtigkeit und Scheuer-stel-
len an den Verbindungen
Im Rahmen der Wartungsarbeiten sind vom
Service-Techniker alle Sicherheits-einrichtungen
zu überprüfen:
• Brems- und Rasteinrichtungen
• Endstellungen und Endstelleinrichtungen von
beweglichen Teilen
• Sicherheitseinrichtung des bauseitigen
Wasseranschlusses nach DIN 1988-4 und DIN
EN 1717

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