04/2019
1020047-00A
1.5.7
Außerbetriebnahme
Um das Gerät vorübergehend oder endgültig außer Betrieb zu nehmen, muss
das Gerät durch Ziehen des Netzsteckers elektrisch getrennt werden.
Bei der endgültigen Außerbetriebnahme sind die gesetzlichen Bestimmungen
in Hinblick auf die Entsorgung zu beachten.
1.5.8
Lagerung
Die Geräte trocken, frostfrei und ohne Temperaturschwankungen einlagern.
Es darf kein Wasser in der Wanne, der Pumpe und den Schläuchen sein.
Zum Schutz vor Kratzern kann das abgekühlte Gerät in Folie verpackt wer-
den.
Lagertemperatur: zwischen -15 °C und +60 °C
1.5.9
Entsorgung
Umweltbestimmungen –
Entsorgung von Batterien
Batterien enthalten Schwermetallverbindungen.
Innerhalb der Europäischen Union gilt die nationale Umsetzung der Abfall-
rahmenrichtlinie 2018/851/EG. Gemäß dem nationalen Abfallgesetz und ent-
sprechend den kommunalen Abfallsatzungen sind Batterien zu entsorgen.
Entsorgung von Betriebswasser
Das Gerät wird mit normalem Leitungswasser ohne Zusätze gefüllt. Das
Wasser kann nach Gebrauch in der öffentlichen Kanalisation entsorgt wer-
den.
Verpackung
Die Verpackung besteht aus 100 % recyclingfähigem Material. Nicht mehr
gebrauchte und von der JK-Unternehmensgruppe in Verkehr gebrachte Ver-
packungen können an die JK-Unternehmensgruppe zurückgeliefert werden.
Ihr Agenturpartner oder Händler berät Sie gerne.
Entsorgung von Altgeräten
Das Gerät wurde aus wiederverwertbaren Materialien hergestellt. Über Inhalt
oder Gefährdungspotential der verwendeten Materialien gibt Ihnen die JK-
Unternehmensgruppe Auskunft.
Gemäß Richtlinie 2012/19/EU, in Deutschland umgesetzt im Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG), ist der Hersteller verpflichtet, bestimmte
elektrische und elektronische Komponenten zurückzunehmen und zu entsor-
gen.
Sicherheitshinweise und Warnungen
Gebrauchsanweisung – 15/54