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easy home GT-FCS-02 Bedienungsanleitung Seite 19

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Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist
unentgeltlich.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche
Rücknahme von Altgeräten durch geeignete Rück-
nahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu
gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen
Abgabe eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichti-
gen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät
mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben.
Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an ei-
nen privaten Haushalt.
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll!
Batterien und Akkus dürfen nicht zusam-
men mit dem Hausmüll entsorgt werden!
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle
Batterien oder Akkus, unabhängig davon,
ob sie schädliche Substanzen enthalten oder nicht, zu
einer Sammelstelle in ihrer Gemeinde oder zu einem
Einzelhändler zu bringen, damit sie umweltfreundlich
entsorgt und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen
werden können.
Batterien und Akkus, die nicht fest vom Elektro- oder
Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, sind vor der Abgabe des
Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen
und einer vorgesehenen Entsorgung zuzuführen.
Entsorgung
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