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Sony Trinitron KV-21C1D Bedienungsanleitung Seite 22

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22
Blatt.2
zum
Bescheid
vom
18.06.1996
Zulassungsschein
- Kennzeichen:
BW/279/87/R5S
Die
Bauartzulassung
ist
befristet
bis
25.06.1997.
Fiir den
Strahlenschutz
wesentliche
Markmale:
1, Die' Art
und Qualitdt
der Bildréhren,
2. die
der
Hochspannungserzeugung
und
-stabilisierung
dienenden
Bavu-
elemente.
Auflagen:
1. Die
Gerate
sind
beztiglich
der
fiir
den
Strahlenschutz
wesentlichen
Merkmale,
entsprechend
den
vorgestellten
und
gepriiften
Mustern
und
Antragsunterlagen,
herzustellen.
2. Die
Ger&te
sind
einer
Stiickprifung
daraufhin
zu
unterziehen,
ob
sie
beziiglich
der
fiir den
Strahlenschutz
wesentlichen
Merkmale
der
Bauartzulassung
entsprechen.
Die
Prifung
mu&
umfassen:
:
a) Kontrolle
der
Hochspannung
an jedem
einzelnen
Ger&t,
b) Messung
der
Dosisleistung
nach
Festlegung
im
Bauartzulassungs-
bescheid.
3. Jedem
Erwerber
eines
Geraétes
ist ein
Abdruck
des
Zulassungsscheins
auszuhandigen,
auf
dem
das
Ergebnis
der
Stiickpriifung
(MaBgabe
2)
bestatigt
sein mus.
'4, Die Geraéte
sind deut lich sichtbar
und dauerhaft
mit
dem
Kennzeichen
BW/279/87/RS
zu versehen
sowie
mit
einem
Hinweis
folgenden
Mindestinhaltes:
"Die
in
diesem
Geraét
entstehende
Réntgenstrahlung
ist
ausreichend
abgeschirmt.
Beschleunigungsspannung
maximal
29,5
kv."
5. Jedem
Gerat
ist
eine
Betriebsanleitung
beizufiigen.
in
der. insbe-
sondere
'auf 'die dem
Strahlenschutz
dienenden
Mafnahmen
hingewiesen
wird.
Hinweis
fir den
Benutzer
des
Gerdtes:
Unsachgema&Be
Eingriffe,
insbesondere
Verandern
der Hochspannung
oder
Auswechseln
der Bildréhren
kénnen
dazu
fihren,
dai
Réntgenstrahlung
in
erheblicher
Starke
auftritt.
Ein
so verandertes
Ger&t
entspricht
nicht
mehr
dieser
Zulassung
und
darf
infolgedessen
nicht
mehr
betrieben
wer-
den.

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