5. Heizkamininstallation
Anforderungen an den Aufstellungsort
Der Heizkamin darf nur in Räumen und an Stellen aufgestellt werden, bei denen nach Lage, baulichen Um-
ständen und Nutzungsart keine Gefahren entstehen. Für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Heizkamins
muss die Grundfläche des Aufstellraumes so gestaltet und groß sein, dass dem Raum jederzeit genügend
Verbrennungsluft zuströmen kann.
Bei der Installation des Heizkamins sind die Landesbauordnungen und die Feuerungsverordnungen zu
beachten. Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger wird Ihnen hierzu die notwendigen Auskünfte ertei-
len. Er gibt Ihnen auch die Genehmigung zum Anschluss an den Schornstein.
Ihr Heizkamin entspricht der Bauart 1. Damit ist eine Mehrfachbelegung möglich. Der Schornstein wird
nach DIN 4705 Teil 1 bzw. Teil 2 bemessen. Die dafür erforderlichen Tripelpunktswerte sind in den techni-
schen Daten für die einzelnen Typen enthalten.
Der Schornsteinanschluss ist fachgerecht unter Berücksichtigung der Anforderungen aus DIN 18 160 aus-
zuführen.
Die Aufstellflächen müssen bezüglich Brandschutz sicher ausgebildet sein. So ist die Tragfähigkeit der
Aufstellfläche unter Berücksichtigung des Gewichtes des Heizkamins nachzuweisen.
Bauanmeldung
Vor der Durchführung einer Neuinstallation eines Schornsteins ist es erforderlich, dass Sie den Bau der
zuständigen Behörde melden. Das für Sie zuständige Bauamt erteilt Ihnen nähere Informationen.
Kontrolle
Nach Beendigung der Installation/Aufstellung des Heizkamins muss der Bezirksschornsteinfegermeister
(in Bayern auch ein eingetragener Fachbetrieb) immer Ihre Arbeit kontrollieren, noch bevor Sie den Ofen
das erste Mal anzünden können. Dies gilt ungeachtet dessen, ob Sie die Installation mit einem bereits exis-
tierenden oder einem komplett neuen Schornstein durchgeführt haben.
Schornstein
Der Durchmesser des Rauchabzugs muss mindestens 150 mm betragen.
Wenn Sie die Absicht haben, Ihren Heizkamin an einem bereits existierenden Schornstein aufzustellen,
der sich im Haus befindet, lassen Sie ihn zuerst von einem Schornsteinfeger kontrollieren, damit er eine
eventuelle Renovierung vorschlagen kann.
Das Anschlussrohr muss für eine minimale Rauchtemperatur von 350° C zugelassen sein.
Rauchrohr
Rauchrohre sind eine besondere Gefahrenquelle im Hinblick auf Giftgasaustritt und Brandgefahr. Holen
Sie sich unbedingt für deren Anordnung und Montage den Rat eines konzessionierten Fachbetriebes ein.
Bitte beachten Sie beim Anschluss Ihres Rauchrohres an den Schornstein, im Bereich mit holzverkleideten
Wänden, die entsprechenden Einbaurichtlinien.
monolith modul – Betriebs- und Montageanleitung
10