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Jungheinrich ERC 212 Betriebsanleitung Seite 100

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4.10.2
Last transportieren
Voraussetzungen
– Last ordnungsgemäß aufgenommen.
– Hubgerüst für ordnungsgemäßen Transport abgesenkt (ca. 150 - 500 mm über
dem Boden). Fahren mit angehobener Last (>500 mm) ist verboten.
Im Doppelstockbetrieb: Lastaufnahmemittel soweit wie möglich abgesenkt, jedoch
ohne die untere Last zu berühren, siehe Seite 104.
– Einwandfreie Bodenbeschaffenheit.
Vorgehensweise
• Flurförderzeug feinfühlig beschleunigen und abbremsen.
• Fahrgeschwindigkeit der Beschaffenheit der Fahrwege und der transportierten
Last anpassen.
• Flurförderzeug mit gleichmäßiger Geschwindigkeit fahren.
• Immer bremsbereit sein:
• Im Normalfall Flurförderzeug weich abbremsen.
• Bei Gefahr darf plötzlich angehalten werden.
• An Kreuzungen und Durchfahrten auf anderen Verkehr achten.
• An unübersichtlichen Stellen nur mit Einweiser fahren.
• Steigungen quer oder schräg befahren ist verboten. An Gefällen und Steigungen
nicht wenden und die Last immer bergseitig transportieren (siehe Grafik).
Transportieren von zwei palettierten Lasten übereinander ist nur bei entsprechender
optionaler Ausstattung erlaubt, siehe Seite 104.
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