11.
Fahren mit dem PR 35
11.1
Versicherung, Haftpflichtversicherung
Wir empfehlen Ihnen, vor Beginn der Nutzung mit Ihrem Versicherungsberater zu sprechen, damit die Nut-
zung des PR 35 in Ihren Versicherungen – insbesondere in der Haftpflichtversicherung – eingeschlossen ist.
L
Beachten Sie bitte, dass bei Nutzung im Straßenverkehr im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen
Bestimmungen eine Versicherungspflicht für die PR 35-Nutzung bestehen kann.
62
WA R N U N G
Verletzungsgefahr für Personen beim Betreiben eines PR 35
der nicht dem Original- bzw. Auslieferungszustand entspricht.
Sachschäden an dem PR 35 durch nicht freigegebene Bauteile
oder fehlerhaft installierte Bauteile.
>
Keine technischen Veränderungen an dem Elektrorollstuhl
vollziehen.
>
Den PR 35 nur im Original- bzw. Auslieferungszustand be-
treiben.
>
Nur originale bzw. freigegebene Ersatzteile verwenden.
>
Betriebszustand des PR 35 vor jeder Fahrt kontrollieren.
Fahren mit dem PR 35