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Scholl CK 330 Gebrauchsanweisung Seite 14

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GBA C 6019 6 D
5.2
M
ONTAGE UND
5.2.1 M
(
ONTAGE
GILT NUR FÜR
Das Gerät auf einen ebenen, sicheren Platz stellen, der das Gewicht des Gerätes aushält.
Die Ausnehmung des Tisches gemäß unserer Einbauzeichnungen ausschneiden und den Ausschnitt
überprüfen. Umlaufend muss eine Fugenbreite von 5 mm bei Holz/Edelstahl, und eine Fugenbreite
von 7 mm bei Stein und Kunststein gegeben sein. Der maximale Eckradius darf nicht größer als die
Fugenbreite sein.
Bei Kunst- oder Steinplatten sind die Angaben des Herstellers der Arbeitsplatten zu beachten.
Die Ränder von Staub und Fett befreien.
Die Kalt-Platte in die Ausnehmung legen. Die Kalt-Platte sollte nicht über die Arbeitsfläche hinaus-
ragen.
Den Regler montieren und die beiden Kabel an der Platine gem. Anschlussplan anschließen.
Die Kalt-Platte zentrisch im Ausschnitt ausrichten.
Die Fuge zwischen Kalt-Platte und Tisch mit dem im Zubehör erhältlichen Silikon verfugen und flä-
chenbündig abziehen.
Nach einer Trocknungszeit von 24h kann die Kalt-Platte an das Stromnetz angeschlossen und in Be-
trieb genommen werden.
HINWEIS zur Montage!
Das Gerät muss in lotrechter Position aufgestellt bzw. montiert werden.
Die Kalt-Platten vor Inbetriebnahme unbedingt mindestens ¼ Stunde in waagerechter Position ste-
hen lassen!
Die Einbauvarianten der Kalt-Platten können in jede Oberplatte (Holz, Granit, Corian oder CNS) flä-
chenbündig oder versenkt eingebaut werden.
Bei den steckerfertigen Einbaugeräten muss die Zu- und Abluft gewährleistet sein. Eine Umge-
bungstemperatur von 30C° darf im Betrieb nicht überschritten werden (Stauhitze), da die Kühlleis-
tung herabgesetzt wird und das Gerät unter Umständen Schaden nehmen kann. Bitte beachten,
dass warme Luft aufsteigt. In ungünstigen Einbausituationen bitte auf das umfangreiche Einbauzu-
behör wie Lüfter und Schläuche zurückgreifen. Beratung diesbezüglich über den Fachhändler ein-
holen.
Einbaugerät: Bauseits muss die Zu- und Abluft ausreichend gewährleistet sein. Der offene Quer-
schnitt für Zuluft- und Abluft-Öffnung muss jeweils mindestens 200cm² betragen, und die Luft soll-
te ungehindert über das Kühlaggregat strömen können.
Einbaugerät: Die Zuluft der Geräte darf sich nicht mit der eigenen Abluft oder der Abluft von ande-
ren Geräten vermischen. Die Abluft der Geräte muss ungehindert abgeführt werden, es darf sich
keine Abluft bei den Geräten stauen.
Einbaugerät: Wenn Geräte nebeneinander in einem gemeinsamen Unterbau eingebaut werden,
dann muss jedes Gerät eine getrennt geführte Zuluft haben und die Abluft jedes Gerätes muss un-
gehindert abgeführt werden. Im gemeinsamen Unterbau darf sich keine Abluft bei den Geräten
stauen und es darf auch nicht die Abluft der Geräte über andere Geräte geführt werden. Die Zuluft
und Abluft der Geräte darf sich nicht vermischen.
ACHTUNG!
Das Einbaugerät darf nur von einem qualifizierten Fachbetrieb installiert werden.
BA
Stand 03-2022
E
LEKTROANSCHLUSS
E
INBAUVARIANTEN
Seite 14 von 24
)
8. März 2022
Revision 6

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