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Wolf CGB-20 Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 56

Gas-brennwerttherme
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Allgemeine Hinweise
Es dürfen insbesondere aus sicherheitstechnischen Grün-
den für die konzentrische Luft-/Abgasführung und Abgas-
leitungen nur Original Wolf-Teile verwendet werden.
Die Montagebeispiele sind ggf. an die bau- und länder-
rechtlichen Vorschriften anzupassen. Fragen zur Installati-
on, insbesondere zum Einbau von Revisionsteilen und Zu-
luftöffnungen, sind mit dem zuständigen Bezirksschornstein-
fegermeister zu klären.
Bei niedrigen Außentemperaturen kann es vor-
kommen, dass der im Abgas enthaltene Wasser-
dampf an der Luft-/Abgasführung kondensiert und
zu Eis gefriert. Dieses Eis kann u. U. vom Dach
herabstürzen und dadurch Personen verletzen
bzw. Gegenstände beschädigen. Durch
bauseitige Maßnahmen, wie z.B. durch die Mon-
tage eines Schneefangs ist das Herabfallen von
Eis zu verhindern.
Werden mit einer Luft-/Abgasführung Geschosse
überbrückt, so müssen die Leitungen außerhalb
des Aufstellraumes in einem Schacht mit einer
Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Min.
und bei Wohngebäuden geringer Höhe von mind.
30 Min. geführt werden. Bei Nichteinhaltung die-
ser Anweisung könnte es zu Brandübertragung
kommen.
Gasbrennwert-Therme mit einer Luft-/Abgas-
führung über Dach dürfen nur im Dachgeschoss
oder in Räumen, bei denen die Decke zugleich
das Dach bildet oder sich über der Decke ledig-
lich die Dachkonstruktion befindet, installiert wer-
den.
Für Gasgeräte mit einer Luft-/Abgasführung über Dach, bei
denen sich über der Decke lediglich die Dachkonstruktion
befindet, gilt folgendes:
Wird für die Decke eine Feuerwiderstandsdauer
verlangt, so müssen die Leitungen für die
Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung
im Bereich zwischen der Oberkante der Decke
und der Dachhaut eine Verkleidung haben, die
ebenfalls diese Feuerwiderstandsdauer hat und
aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht. Werden
die hier genannten Vorkehrungen nicht getroffen,
besteht die Gefahr der Brandübertragung.
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Planungshinweise
Ein Abstand der konzentrischen Luft-/Abgasführung von
brennbaren Baustoffen bzw. brennbaren Bestandteilen ist
nicht erforderlich, da bei Nennwärmeleistung keine höhe-
ren Temperaturen als 85°C auftreten.
Ist lediglich eine Abgasleiung verlegt, so sind die Abstände
gemäß DVGW/TRGI 86/96 einzuhalten.
Achtung
Wird für die Decke keine Feuerwiderstandsdauer
vorgeschrieben, so müssen die Leitungen für die
Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung
von der Oberkante Decke bis zur Dachhaut in ei-
nem Schacht aus nichtbrennbaren, formbestän-
digen Baustoffen oder in einem metallenen
Schutzrohr verlegt werden (mechanischer Schutz).
Werden die hier genannten Vorkehrungen nicht
getroffen, besteht die Gefahr der Brand-
übertragung.
Die Luft-/Abgasführung darf ohne Schacht nicht
durch andere Aufstellungsräume geführt wer-
den, da die Gefahr der Brandübertragung besteht
sowie kein mechanischer Schutz gewährleistet
ist.
Die Verbrennungsluft darf nicht aus Kaminen an-
gesaugt werden, in welchen vorher Abgase aus
Öl- oder Festbrennstoffkesseln abgeführt wurden!
Fixierung der Luft-/Abgasführung oder Abgas-
leitung außerhalb von Schächten durch Abstand-
schellen mindestens im Abstand von 50 cm zum
Geräteanschluss
oder
Umlenkungen, damit eine Sicherung gegen Aus-
einanderziehen der Rohrverbindungen erreicht
wird. Bei Nichteinhaltung Gefahr von Abgasaus-
tritt.
nach
bzw.
vor
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