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HEYLO PF 1000 Bedienungsanleitung Seite 6

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WARNUNG Atemgefahr: Beim Einsatz des PF 1000 in einem geschlossenen Bereich sind alle
Stromquellen zu offenen Brennstellen, wie Kaminen, Boilern, Öfen, Wasserheizgeräten und
Klimaanlagen, abzuschalten, um das Risiko der Rückleitung tötlichen Kohlenstoffmonoxids zu
vermeiden.
Wenn die Filterwechselanzeige während der Arbeit aufleuchtet, sind die Vorfilter oder der Hauptfilter
sofort auszuwechseln. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Filterwechsel" und
„Instandhaltung".
Verlegung der Schläuche: Der Ansaugschlauch des PF 1000, bzw. das ganze Gerät selbst, ist
möglichst nahe an den Entstehungsort der Luftverunreinigung heranzuführen. Mit zunehmender
Entfernung des Ansaugschlauches vom Entstehungsort der Luftverunreinigung sinkt der Anteil der
direkt vom Luftreiniger erfassten Luftverunreinigungen überproportional ab!
Zur besseren Erfassung an der Entstehungsstelle bietet HEYLO einen Standfuß für
Schlauchanschluss-Stutzen der Ansaugseite. Um das Schlauchende höher zu positionieren, können
die Schläuche mit Zurrgurten auch an Teleskopstangen befestigt werden.
Es ist auf eine zeitnahe Nachführung der Absaugschläuche im Arbeitsbereich zu achten. Schläuche
sind möglichst knickfrei und geradlinig zum Luftreiniger zu führen. Gegebenenfalls sind hierzu z. B.
zur Überwindung von Höhenunterschieden Behelfskonstruktionen zu errichten (z. B. Abschrägung
durch unterstützende Holzbohle). Im Bereich des Ansaugschlauches werden
Querschnittseinengungen durch Knicke durch den Ansaugluftstrom verstärkt. In der Abluftleitung wirkt
der Abluftstrom einer Querschnittsverengung durch Knicke entgegen.
Der Ansaugschlauch ist so anzuordnen, dass verunreinigte Luft vom Einatmungsbereich des
Beschäftigten weggeführt wird und dem Beschäftigten Frischluft bzw. gereinigte Luft zugeführt
wird.
Die gereinigte Abluft des Luftreinigers ist in gut belüftete Bereiche bzw. ins Freie zu führen. Eine
Rückführung gereinigter Luft in den Arbeitsbereich ist nur zulässig, wenn gleichzeitig eine
ausreichende Grundlüftung mit Frischluft gewährleistet ist. Hierzu ist ggf. ein zweiter Luftreiniger zur
Raumlüftung einzusetzen. Bitte beachten Sie hierzu die nationalen Arbeitsschutzvorschriften.
Erforderlicher Luftwechsel: Der erforderliche Luftwechsel richtet sich nach Art und Menge des
Luftschadstoffes. Entsprechend können Luftwechselraten zwischen dem 3-fachen und 20-fachen des
Raumvolumens erforderlich werden.
Die Berufsgenossenschaften empfehlen einen 15fachen Luftwechsel. Der Arbeitsplatzgrenzwert liegt
bei quarzhaltigen A-Stäuben bei 1,5 mg/m³ und bei E-Stäuben bei 10mg/m³ (TRGS 900).
Beispiel:
Gefordert ist ein 15facher Luftwechsel beim Raumvolumen von 30 m³.
Die erforderliche Luftmenge beträgt 15 x 40 m³, also mindestens 600 m³/Std. Der
HEYLO PF 1000 leistet bei Auslösen der Filteranzeige noch ca. 466 m³/Std.
Ein ausreichender Luftwechsel ist somit gegeben.
Genaue Anforderungen ergeben sich aus denen unter Punkt 8 aufgeführten Aufstellrichtlinien.
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