ETS 42‑R
• Beim Aufbau der Anlage ist darauf zu achten, dass zur Vermeidung von Quetsch- und Scherstel-
len an den Schliesskanten die örtlich gültigen Richtlinien eingehalten werden. Insbesondere ist
darauf zu achten, dass die Türflügel keine scharfen Kanten aufweisen. Nebenschliesskanten sind
bauseitig so zu gestalten, dass keine gefährlichen Quetsch- und Scherstellen entstehen.
• Damit keine gefährlichen Quetsch- und Scherstellen entstehen, dürfen an der Türumgebung
(ohne Erlaubnis von ECO Schulte GmbH & Co. KG) keine baulichen Veränderungen vorgenom-
men werden. Ebenso dürfen keine Objekte (wie Möbel, Paletten, ...) in Türnähe platziert wer-
den.
• Die Türflügel und deren Füllungen müssen gemäss den entsprechenden Normen gebaut
werden (z.B. EN 16005). Für die Füllungen ist bruchsicheres Material resp. Sicherheitsglas zu
verwenden. Es dürfen keine scharfen Kanten vorliegen und die Verglasung darf beim Bruch kei-
ne scharfen Splitter bilden. Durchsichtige Türflügel (oder deren Oberflächen) müssen deutlich
erkennbar sein, z.B. durch dauerhafte Kennzeichnung oder eingefärbte Werkstoffe.
• Die Einsatzgrenzen müssen eingehalten werden.
• Die Wahl der Befestigungselemente richtet sich nach dem Baugrund.
• Es muss zwingend ein bauseitiger Türflügelanschlag montiert werden! Dieser begrenzt die Öff-
nungsbewegung des Türflügels und verhindert dessen Beschädigung im Handbetrieb. Optional
kann ein antriebseigener Offenanschlag eingebaut werden.
• Türschwellen oder andere hervorstehende Elemente am Türsystem sind mittels Warnkleber
oder einer geeigneten Markierung zu kennzeichnen.
• In montiertem Zustand muss die Anlage alle Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie
erfüllen.
• Der Brandschutz-Drehflügeltürantrieb ETS 42-R darf nur in trockenen Räumen montiert und
betrieben werden. Andernfalls muss er bauseitig vor Nässe ausreichend geschützt werden.
• Der Brandschutz-Drehflügeltürantrieb ETS 42-R darf nicht in explosionsgefährdeten Räumen in-
stalliert werden. Das Vorhandensein von entflammbaren Gasen oder Rauch stellt ein beträchtli-
ches Sicherheitsrisiko dar.
• Alle weiteren Eingriffe und Abänderungen der Anlage, die nicht in dieser Anleitung beschrieben
werden, sind untersagt!
• Verpackungsmaterialien (Kunststoff, Styropor, Schnüre, ....) stellen eine Gefahrenquelle für
Kinder dar und müssen deshalb ausserhalb deren Reichweite aufbewahrt werden.
• Die Anlage ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten Sicherheitsstechnischen
Regeln berechnet, konstruiert und hergestellt worden. Sie darf nur in einwandfreiem Zustand,
unter Beachtung dieser Anleitung betrieben werden. Anwendungen ausserhalb der definierten
Einsatzgrenzen sind nicht erlaubt!
• Die Anlage ist so zu betreiben und instand zu halten, dass die Sicherheit jederzeit gewährleis-
tet wird. Dazu gehören auch die bestimmungsgemässe Verwendung, die Einhaltung der vom
Hersteller vorgeschriebenen Betriebsbedingungen sowie der regelmässige Service (Wartung/
Prüfung).
• Die Konformität der Anlage zur Maschinenrichtlinie ist zu bestätigen.
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Montage- und Betriebsanleitung