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Mast Pumpen ATP 10 L Betriebsanleitung Seite 7

Abwassertauchpumpen

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1.3
Haftung und Gewährleistung
Es wird keine Haftung übernommen bei Schäden und Betriebsstörungen, die
entstanden sind durch:
• Unkenntnis oder Nichtbeachtung der Betriebsanleitung.
• Nicht ausreichend qualifiziertes oder unzureichend unterwiesenes
Bedienungspersonal und /oder fehlerhafte oder nachlässige Behandlung der
Pumpe.
• Unsachgemäßes Arbeiten an und mit der Pumpe.
• Verwendung nicht originaler Ersatz- und Zubehörteile.
• Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen der Pumpe durch den
Betreiber.
• Natürliche Abnutzung! (Zur Erläuterung siehe DIN 31 051 Teil 4)
• Chemisch, elektrochemische und /oder elektrische Einflüsse.
Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet
werden, sind ausgeschlossen.
Abwassertauchpumpen sind Elektrogeräte, bei denen es durch Störung zum
Ausfall kommen kann. Sie sind so einzusetzen, dass Leben und Gut im
Störungsfalle nicht gefährdet werden.
Daher muss bei Gefahr von großen materiellen und immateriellen Schäden
durch Ausfall der Pumpe entsprechend vorgesorgt werden, z.B. durch die
Verwendung einer Zweitpumpe, einer netzunabhängigen Alarmanlage oder
anderem Zubehör.
Jede Haftung für Folgeschäden wie Personen-, Vermögens- und Sachschäden
werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche sind sofort anzumelden, nachdem der Fehler oder
Mangel festgestellt worden ist. Für Verschleißteile wird keine Gewährleistung
übernommen.
Die Gewährleistung erlischt bei:
• Sachwidriger Verwendung der Pumpe
• Unsachgemäßen Arbeiten an und mit der Pumpe, z.B. Umpumpen von stark
abrasiven Medien
• Verwendung nicht originaler Ersatz- und Verschleißteile.
Betriebsanleitung Abwassertauchpumpen ATP
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