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Bestimmungsgemäße Verwendung; Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen - Hadef 53/07 Montage-, Betriebs- Und Wartungsanleitung

Ratschzug
Inhaltsverzeichnis
Das Personal muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung und hier besonders das Kapitel
Sicherheitshinweise, gelesen haben.
Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich an dem Gerät tätig werdendes Personal, z.B. beim
Rüsten, Warten oder Instand setzten.
GEFAHR!
Um schwerste Verletzungen zu verhindern ist bei Arbeiten mit dem Gerät folgendes zu beachten:
 persönliche Schutzausrüstung benutzen
 keine langen offenen Haare tragen
 keine Ringe, Ketten oder anderen Schmuck tragen
 keine lose Kleidung tragen
 Nicht mit den Händen in die Ketten, Seile, Antriebsteile oder andere bewegliche Teile greifen
2.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
 Vertikales Heben und Senken sowie Ziehen und Spannen von Lasten bis zur maximalen Nennlast..
 Das Gerät muss sich zur Last ausrichten können
GEFAHR!
Ratschzüge mit Schiffshaken dürfen zum Spannen verwendet werden!
Nur in diesem Fall darf der Haken auf der Spitze belastet werden!
Der Ratschzug gilt als „betriebsbereites Gerät" gem. den gültigen, nationalen Vorschriften mit
entsprechender CE- Konformitätserklärung.
 Die zulässige Belastung des Gerätes darf nicht überschritten werden! Ausgenommen ist eine evtl.
Belastungsprüfung vor der ersten Inbetriebnahme durch eine anerkannte befähigte Person.
 Mit defekten Geräten und Lastaufnahmemitteln darf erst weitergearbeitet werden, wenn sie instand
gesetzt wurden! Es dürfen nur Original–Ersatzteile verwendet werden. Bei Nichtbeachtung erlöschen alle
Gewährleistungsansprüche.
 Bei eigenmächtigen Umbauten an dem Gerät durch den Betreiber erlischt Haftung und Garantie!
 Die zulässige Umgebungstemperatur beim Betrieb der Geräte beträgt –20°C / +50°C.
GEFAHR!
Der Umgebungstemperaturbereich darf nicht überschritten werden!
HINWEIS!
Werden die Geräte nicht bestimmungsgemäß verwendet, so ist ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet.
Für alle Personen- und Sachschäden die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung entstehen ist
alleine der Betreiber verantwortlich.
2.5
Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen
 Montage-, Bedienungs- und Wartungsanweisung beachten
 Warnhinweise an Geräten und in der Anleitung beachten
 Sicherheitsabstände einhalten
 Für gute Sicht bei den Arbeitsvorgängen sorgen
 Die Geräte nur bestimmungsgemäß verwenden
 Die Geräte dienen allein zum Bewegen von Gütern. Personen dürfen in keinem Fall bewegt werden.
 Die Geräte nie über die angegebene zulässige Tragfähigkeit belasten
 Unfallverhütungsvorschriften (UVV) beachten
 Beim Einsatz außerhalb Deutschlands die jeweiligen nationalen Vorschriften beachten
 Gebäudewände, Decken, Böden oder Konstruktionen – an oder auf denen die Geräte montiert oder
eingehangen werden, müssen eine ausreichende Stabilität besitzen. Im Zweifelsfall ist ein Statiker zu
befragen
5.52.187.00.00.10
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