Freilaufrad in Pfeilrichtung ▲ hochziehen
Kette kann in beide Richtungen durchgezogen
werden
Kettenfreilauf AUS schalten
Freilaufrad mit einer Hand in Pfeilrichtung ◄
drehen und gleichzeitig am Lastkettenstrang
ziehen.
Freilaufrad springt in Stellung AUS zurück
Freilauf ist ausgeschaltet.
7.3
Bremse und Sperrklinke
Das Bremssystem benötigt eine Mindestlast von 3% der Tragfähigkeit.
Nur bei Einhaltung dieser Mindestlast schließt die Lastdruckbremse ordnungsgemäß. Erst dann wird die Last
sicher gehalten.
GEFAHR!
Arbeitsprozesse bei denen die Mindestlast nicht gewährleistet ist, sind verboten!
Die Bremse bleibt geschlossen (festgeklemmt), wenn:
der Ratschzug ohne Absenken entlastet wird – dies ist z.B. bei vertikalem Heben/Senken oder bei
horizontalem Ziehen/Spannen der Fall.
der Lasthaken gegen das Gehäuse gezogen und dort festgeklemmt wird
Die Kette bewegt sich nicht, die Last kann nicht abgelassen werden.
Abhilfe:
Ratschzug erneut belasten
Bremse durch Absetzen der Last lösen
oder Schaltknebel auf Markierung "Senken" stellen und Handhebel mit kräftigem Ruck in Richtung ▼
lösen
8
Inbetriebnahme
8.1
Allgemein
Dem Betreiber des Gerätes obliegt die Verantwortung der Gesamtanlage.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung muss eine Gefahrenanalyse vom Betreiber durchgeführt werden.
Die jeweiligen nationalen Normen, Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Stellen am Betriebsort
beachten.
HINWEIS!
Geräte bis 1000 kg Tragfähigkeit und ohne kraftbetriebene Fahr- oder Hubwerke müssen vor der ersten
Inbetriebnahme durch eine „befähigte Person" abgenommen werden.
Geräte über 1000 kg Tragfähigkeit oder mit mehr als einer kraftbetriebenen Kranbewegung; zum Beispiel
außer Heben noch Katzfahren, müssen vor der Inbetriebnahme durch eine „anerkannte befähigte Person"
abgenommen werden.
Ausgenommen hiervon sind „betriebsfertige Geräte" nach den gültigen nationalen Vorschriften, mit
entsprechender CE-Konformitätserklärung.
5.52.187.00.00.10
A Freilauf ist AUS
B Freilauf EIN schalten
Bild 12
C Freilauf AUS schalten
D Freilauf ist AUS
Bild 13
11