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Lastkette; Sicherheitsprüfung; Instandhaltung; Allgemeines - Hadef 53/07 Montage-, Betriebs- Und Wartungsanleitung

Ratschzug
Inhaltsverzeichnis
Definitionen „befähigte Person" (ehemals Sachkundiger)
Eine „befähigte Person" ist, welche durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe
berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Definition „anerkannte befähigte Person" (ehemals anerkannter Sachverständiger)
Eine „anerkannte befähigte Person" ist, welche durch ihre fachliche Ausbildung und Erfahrung Kenntnisse
auf dem Gebiet des zu prüfenden Arbeitsmittels besitzt und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und allgemeinen anerkannten Regeln
der Technik vertraut ist. Diese befähigte Person muss regelmäßig Arbeitsmittel entsprechender Bauart und
Bestimmungen prüfen und gutachterlich beurteilen. Diese Befähigung wird durch zugelassene
Überwachungsstellen (ZÜS) entsprechend erteilt.
8.2

Lastkette

 Vor Inbetriebnahme muss die Lastkette korrekt angeordnet und geölt sein.
 Warnhinweisschild und Befestigungsdraht von der Kette entfernen.
VORSICHT!
Kein Fett zum Schmieren der Lastkette verwenden.
Ohne Schmierung weder Haftung noch Gewährleistung.
HINWEIS!
Erheblich höhere Kettenlebensdauer durch dauerhafte gute Schmierung.
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Sicherheitsprüfung
Vor der ersten Inbetriebnahme, bzw. Wiederinbetriebnahme, ist zu prüfen, ob:
 ggf.
vorhandene
Sicherungseinrichtungen, vorhanden und gesichert sind.
 die Ketten korrekt angeordnet, geölt und in gutem Zustand sind
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Instandhaltung

10.1

Allgemeines

Alle Überwachungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dienen dem sicheren Betrieb des Gerätes,
somit sind sie gewissenhaft durchzuführen.
 Arbeiten nur von „befähigten Personen" durchführen lassen.
 Arbeiten nur in entlastetem Zustand durchführen.
 Prüfungsergebnisse und getroffene Maßnahmen schriftlich festhalten.
10.2
Überwachung
Die angegebenen Überwachungs- und Wartungsintervalle gelten für normale Bedingungen und Ein-Schicht-
Betrieb. Bei erschwerten Einsatzbedingungen, wie z.B. häufigem Betrieb unter Volllast oder besonderen
Umgebungsbedingungen wie z.B. Hitze, Staub etc., müssen die Intervalle entsprechend verkürzt werden.
10.3

Lastkette wechseln

VORSICHT!
Bei sichtbaren Beschädigungen jedoch spätestens beim Erreichen der Ablegereife; d.h. wenn z.B. ein oder
mehrere Tabellenmaße bei der Prüfung der Kette erreicht sind, die Kette korrodiert oder plastisch gelängt
ist, muss die Kette gewechselt werden.
Bei jedem Kettenwechsel sind auch die Kettenräder zu überprüfen und ggf. auszuwechseln.
Vorgehensweise:
 Neue Ketten nur im entlasteten Zustand einziehen.
 Kette an die Endbefestigung montieren.
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Befestigungsschrauben
angezogen
und
Steckbolzen,
Klappstecker
und
5.52.187.00.00.10
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Diese Anleitung auch für:

53/22a

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